Kritik an den Pflegegeldplänen des Sozialministeriums

7. Oktober 2014

Volksanwalt Günther Kräuter kritisiert die gestern bekannt gewordenen Reformpläne beim Pflegegeld. Laut Sozialministerium sei mit dem Beginn des kommenden Jahres sogar eine Verschärfung der Anspruchsbestimmungen geplant, eine Erhöhung werde dagegen erst mit dem Jahr 2016 in Aussicht gestellt.

Kräuter: "Genau umgekehrt muss die Formel lauten: Valorisierung jetzt, Stufenanpassung später. Es kann nicht sein, dass Menschen, die im Jahr 2015 entweder 60 oder 85 Stunden Pflege benötigen, die künftige Anpassung des Pflegegeldes mitfinanzieren müssen." Zudem seien die sozialpolitischen Folgen einer Verschärfung der Kriterien umfassend zu untersuchen, rein fiskalische Argumente würden zu kurz greifen.

Kräuter: "Die Betroffenen warten nun seit dem Jahr 2009 auf eine Erhöhung, dies nun mit einer Verschärfung und Vertröstung zu quittieren ist aus Sicht der Volksanwaltschaft abzulehnen."