Konferenz zum Thema Anhaltung von Migrantinnen und Migranten in Europa

20. Dezember 2013

Im Rahmen der OPCAT-Umsetzung und der damit seit 1. Juli 2012 verbundenen Funktion als Nationaler Präventionsmechanismus (NPM) nahm die Volksanwaltschaft an einer Konferenz zum Thema Anhaltung von Migrantinnen und Migranten in Europa teil. Die Veranstaltung fand am 21. und 22. November 2013 in Straßburg statt und wurde vom Europarat gemeinsam mit dem Nationalen Präventionsmechanismus des Vereinigten Königreiches organisiert. Das Ziel der Konferenz war die Entwicklung von Mindeststandards auf der Grundlage eines umfassenden Erfahrungsaustausches.

An der Konferenz nahmen Expertinnen und Experten des Europarates, des Europäischen Komitees zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (CPT), der Vereinigung für die Prävention von Folter (APT), des UN-Unterausschusses zur Prävention von Folter (SPT) sowie Mitglieder der Nationalen Präventionsmechanismen europäischer Staaten teil.

Bereits zu Beginn der Konferenz betonten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, wie wichtig die enge Zusammenarbeit und Vernetzung der Nationalen Präventionsmechanismen untereinander sei. Dabei gingen sie insbesondere  auf die Frage ein, welche der gängigen Standards und Monitoring-Techniken zu einem europäischen Standard erhoben werden sollten. Einig waren sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer darüber, dass bei der Behandlung von Migrantinnen und Migranten Rücksicht auf die Ursachen der Migration genommen werden müsse, da die Betroffenen oftmals mit katastrophalen Lebensbedingungen im jeweiligen Herkunftsstaat konfrontiert gewesen seien.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer hielten fest, dass der Fokus der Arbeit der präventiven Menschenrechtskontrollen auf der Schaffung gemeinsamer Standards liegen müsse. Mitglieder der Präventionsmechanismen in der Schweiz, den Niederlanden, Griechenland und Großbritannien schilderten ihre jeweiligen Erfahrungen in Bezug auf die Verfahren und im Umgang mit Betroffenen.

Im Rahmen von Arbeitsgruppen legten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer Mindeststandards fest. Als wichtigste Schutzinstrumente nannten sie die medizinische Grundversorgung, den Zugang zur Rechtsberatung, die Möglichkeit zu Kontakten in der Außenwelt, Alternativen zur Anhaltung in Gefängnissen sowie den Schutz besonders verletzlicher Gruppen. Die zuständige Abteilung des Europarates fasste in der Folge gemeinsam mit dem Präventionsmechanismus des Vereinigten Königreiches die bereits bestehenden Regelungen sowie die gesammelten Eindrücke zu einem einheitlichen Dokument zusammen. Dieser Rahmenentwurf wird der Parlamentarischen Versammlung des Europarates vorgelegt werden.

Fortführende inhaltliche Unterlagen zum Workshop des Europarates finden sich unter:

http://www.assembly.coe.int/nw/xml/News/News-View-EN.asp?newsid=4771&lang=2&cat=134