Kein Kindergartenplatz für chronisch kranke Kinder?

21. Juni 2014

Die Leiterin der Magistratsabteilung 10 (Wiener Kindergärten) betonte, dass sich die Kindergärten ihrer Verantwortung durchaus bewusst seien. In den letzten Jahren seien auch Kinder mit chronischen Krankheiten wie Diabetes aufgenommen worden, letztlich könne man die Pädagogen aber nicht zur Betreuung chronisch kranker Kinder zwingen, die Aufnahme sei freiwillig.

Für Volksanwalt Dr. Fichtenbauer besteht über den Einzelfall hinaus ein systembedingtes Problem. Die öffentliche Verantwortung verpflichtet zu einem hohen Maß an Obsorge; Freiwilligkeit darf keine Rolle spielen. Zudem wurde die Kindergärtnerausbildung aufgewertet. Daher sehe er Möglichkeiten, die Pädagogen im Zuge ihrer Ausbildung im Umgang mit kranken Kindern zu schulen, zumal chronische Krankheiten, wie Diabetes Typ 1, mittlerweile leider sehr häufig auftreten.

Die Leiterin der Diabetesambulanz am Wiener AKH betonte, dass die Insulinpumpe leicht zu bedienen sei, es gelte aber die Ängste der Pädagogen abzubauen. Die Leiterin der MA 10 ergänzte, dass derzeit mittlerweile 500 Kinder mit chronischen Krankheiten in Wiener Kindergärten untergebracht seien. Zudem würden laufend Informationen und Schulungen für Pädagogen angeboten. Ausgebildetes Personal sei allerdings nicht flächendeckend vorhanden.

Für die Volksanwaltschaft beginne die Diskussion über dieses Thema erst, erläutert der Volksanwalt. So seien der Volksanwaltschaft auch Fälle von Schulen bekannt, in denen chronisch kranke Kinder von den Pädagogen benachteiligt würden. Mittlerweile gebe es ca. 3000 diabetische Kinder in Pflichtschulen. Man müsse daher die Voraussetzungen und die Organisation für chronisch kranke Kinder in solchen Einrichtungen schaffen, etwa durch zumindest eine fachkundige Person pro Einrichtung. Die Eltern des betroffenen Kindes würden sich jedenfalls ein Ende der Ausgrenzung von chronisch kranken Kindern wünschen.

Nachgefragt: Diskriminierung älterer Musikschüler in NÖ

Aufgrund einer Verordnung der NÖ Landesregierung (Musikschulplan) sind Altersgrenzen für die Landesförderung des Musikschulunterrichts eingeführt worden. Dies führte dazu, dass die meisten Personen über 24 Jahre aus der Förderung für Musikschulunterricht gefallen sind und sich die Kosten für den Musikunterreicht vervierfacht haben. Volksanwalt Dr. Fichtenbauer kritisierte in der Sendung Bürgeranwalt am 5. Oktober 2013 vor allem das Fehlen von Übergangsregelungen.

In der Sendung am 21. Juni 2014 betonte Volksanwaltschaft Dr. Fichtenbauer, dass es derzeit seitens des Landes NÖ keine Lösung gebe, allerdings hätten einige Gemeinden eigene Konzepte entwickelt. Als Beispiel sei etwa das Modell Laxenburg/Biedermannsdorf zu nennen, wo es nunmehr Erwachsenen ermöglicht werde, etwa um den halben Preis einen Musikunterricht zu besuchen.