Internationaler Frauentag: Frauen ermutigen, von ihrem Zugang zum Recht Gebrauch zu machen

9. März 2015

Bereits zum 104. Mal jährte sich der Internationale Frauentag vergangenen Sonntag. Volksanwältin Gertrude Brinek möchte Frauen anlässlich dieses Tages einmal mehr dazu ermutigen, Gebrauch von ihrem Zugang zum Recht zu machen. Denn die Statistik zeigt: Nach wie vor beschweren sich weit mehr Männer als Frauen bei der Volksanwaltschaft. Von insgesamt 14.420 Beschwerden stammten im Vorjahr 8.907 von Männern, während sich nur 5.513 Frauen mit einer Beschwerde an die Volksanwaltschaft wandten.

Warum Frauen dazu neigen, ihre vorhandenen rechtlichen Möglichkeiten nicht auszuschöpfen, erörterte Volksanwältin Gertrude Brinek beim  „Frauendialog“ der Volksanwaltschaft im November 2014 mit Vertreterinnen und Vertretern von NGOs, Frauenhäusern, Beratungsstellen sowie Justiz und Politik. Neben allgemeinen Gründen wie der unterschiedlichen geschlechtsspezifischen Betroffenheit von den Prüfungsbereichen der Volksanwaltschaft (es befinden sich beispielsweise weniger Frauen als Männer im Strafvollzug) sind  Ängste vor möglicherweise hohen Prozesskosten Ursachen für einen Beschwerdeverzicht. Volksanwältin Brinek betont diesbezüglich, dass die Volksanwaltschaft allen Menschen ohne budgetäre Hürden zur Seite steht, wenn sie sich über die öffentliche Verwaltung beschweren möchten: Beschwerden bei der Volksanwaltschaft sind kostenfrei und unabhängig vom Alter, der Nationalität oder dem Wohnsitz möglich.  „Die Zahlen zeigen, dass es absolut notwendig ist, sich verstärkt dem Thema des gleichen Rechtzugangs von Frauen und Männern zu widmen und die Gesellschaft für das Problem zu sensibilisieren. Ich will Frauen ermutigen, vermehrt vom bestehenden Rechtszugang Gebrauch zu machen“, so Brinek abschließend.