Eine Gemeinde stiehlt sich aus der Verantwortung

24. Juni 2014

Die betroffene Bürgerin, die sich an die Volksanwaltschaft wandte, bewohnt eine Doppelhaushälfte in Vasoldsberg in der Steiermark. Im Zuge einer Uneinigkeit zwischen den Nachbarn überprüfte die Gemeinde das Nachbarhaus und stellte fest, dass dieser etliche Umbauten und Anbauten ohne Genehmigung durchgeführt hatte. So befindet sich beispielsweise die Zugangsstiege zum Nachbarhaus teilweise auf dem Grundstück der Betroffenen. Außerdem stellte die Behörde bei der Überprüfung fest, dass der Nachbar das Haus seit 34 Jahren ohne Benützungsbewilligung bewohnt. Daraufhin forderte die Baubehörde den Nachbar auf, die Stiege auf den eigenen Grund zu versetzen und um eine Benützungsbewilligung anzusuchen.  Doch nach Ablauf von mehr als 10 Monaten war der Stand der Dinge unverändert: Der Nachbar ignorierte die Forderungen der Baubehörde und verweigerte Umbauarbeiten - während die Behörde tatenlos zusah.

Nur konsequentes Vorgehen der Behörde schafft Ruhe

Die Volksanwaltschaft stellte im Verhalten der Gemeinde Vasoldsberg einen Missstand in der Verwaltung fest und forderte die Behörde auf, die längst überfälligen Veranlassungen umgehend nachzuholen. Volksanwältin Gertrude Brinek kann nicht verstehen, warum die Gemeinde Vasoldsberg, trotz Kenntnis der Situation, nicht in der Lage oder Willens ist, die notwendigen rechtlichen Schritte zu setzen. „Nur konsequentes Vorgehen der Behörde schafft Ruhe“, kritisiert Brinek die Untätigkeit der Gemeinde.