Befestigung eines Parkausweises

17. November 2014

Nach einer Beinamputation schaffte sich ein Niederösterreicher ein sogenanntes Tribike an. Das Fahrzeug verfügt, ähnlich einem Motorrad, weder über ein überdachtes Cockpit noch über eine Windschutzscheibe. Da das Tribike über zwei Hinterräder verfügt, stellt es laut Straßenverkehrsordnung (StVO) ein mehrspuriges Fahrzeug dar.

Mit dem Parkausweis nach § 29b StVO kann der Niederösterreicher ohne zeitliche Beschränkung in einer Kurzparkzone parken. Das Gesetz sieht aber vor, dass der Ausweisinhaber den Parkausweis bei mehrspurigen Kraftfahrzeugen hinter der Windschutzscheibe gut wahrnehmbar anbringt. Da das Tribike des Niederösterreichers über keine Windschutzscheibe verfügt, gestaltet sich die Anbringung des Parkausweises im Original, wie gesetzlich vorgeschrieben, schwierig. Um einem möglichen Diebstahl des Ausweises vorzubeugen, entschied er sich den Parkausweis zu kopieren und mit wasserfester Folie auf die Karosserie seines Fahrzeuges – ebenfalls gut sichtbar – anzubringen. Zehn Jahre hat diese alternative Anbringung kein Problem dargestellt. Nun verhängte die MA67 aber eine Strafverfügung gegen ihn. In weiterer Folge  - nach Einschreiten der Volksanwaltschaft - stellte die MA 67 das Verfahren aber ein.

In der ORF-Sendung „Bürgeranwalt“ diskutieren ein Vertreter des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technik, Herr Dr. Wilhelm Kast, und Volksanwalt Dr. Günther Kräuter über diesen speziellen Fall.

Dr. Wilhelm Kast empfiehlt einen “geschützten Behälter, der mit entsprechender Sicherung am Fahrzeug befestigt wird“. Kopien seien in der StVO nicht vorgesehen, zudem könne es bei mehreren Kopien eines Ausweises zu missbräuchlichen Verwendungen kommen.

Für Volksanwalt Dr. Kräuter ist dieser Lösungsvorschlag nicht zufriedenstellend. Kräuter verstehe zwar, dass es in diesem Fall zu keiner sofortigen Gesetzesänderung kommen könne, man solle dies jedoch im Zuge der nächsten Novellierung der StVO in Angriff nehmen. So könnte das Sozialministeriumsservice ein Duplikat mit eindeutiger Kennzeichnung ausstellen, das sowohl vor Missbrauch schütze als auch als gültiger Parkausweis für solche speziellen Fahrzeuge diene.

Volksanwalt Dr. Günther Kräuter ist erfreut, dass das Verwaltungsstrafverfahren in diesem Fall eingestellt wurde, versichert jedoch, dass sich die Volksanwaltschaft bei der nächsten Novellierung einbringen und dem Verkehrsministerium einen ausgearbeiteten Vorschlag unterbreiten wird.

Nachgefragt: Barrierefreies Angeln

Eine 54-jährige Oberösterreicherin leidet seit 2009 an Lähmungserscheinungen in den Beinen und damit einhergehenden Depressionen. Um dieser Situation zu entkommen, sucht sie sich ein Hobby – das Angeln. Schnell ist sie von der therapeutischen Wirkung überzeugt und möchte ihre Erfahrung nun auch mit anderen Menschen mit Behinderung teilen. Sie entwickelte sogar eine Angelhilfe, die am Rollstuhl befestigt werden kann, und gründete den Verein „Angeln mit Handicap“.

Das Angeln gestaltet sich jedoch schwierig, denn neben Lizenzen für die verschiedenen Bundesländer und Fischerreviere verlangen einige Bundesländer die Absolvierung einer Fischereiprüfung – für viele Menschen mit Behinderung eine unüberwindbare Hürde. Volksanwalt Dr. Günther Kräuter kritisierte in der ORF-Sendung „Bürgeranwalt“ diese Vorgehensweisen und trat im Anschluss an die Sendung an alle Bundesländer heran und holte Stellungnahmen zu einer geplanten Novellierung der bestehenden Landesfischereigesetze ein.

Erfreulicherweise zeigen sich die Bundesländer bereit, entsprechende Änderungen für einen leichteren Zugang von Menschen mit Behinderung zum Angeln vorzunehmen.

Volksanwalt Dr. Günther Kräuter begrüßt die Entscheidungen der Länder, gibt aber zu bedenken, dass „in verschiedenen gesellschaftspolitischen Bereichen noch Nachholbedarf“ besteht. Für den Volksanwalt ist klar, dass das Recht auf volle Teilhabe an Erholungs-, Freizeit- und Sportaktivitäten sichergestellt sein muss. Mit solchen gesetzlichen Änderungen werden wichtige Zeichen für die Inklusion von Menschen mit Behinderung gesetzt.