Barrierefreies Angeln

24. Mai 2014

Eine 54-jährige Oberösterreicherin leidet seit 2009 an Lähmungserscheinungen in den Beinen und damit einhergehenden Depressionen. Als ein Freund sie überredet, ihn zum Angeln zu begleiten, ist sie zunächst skeptisch, dann aber von der therapeutischen Wirkung des Angelns überzeugt. Jetzt möchte die passionierte Anglerin diese Erfahrung mit Menschen teilen, die ebenso wie sie, an einer Behinderung leiden. Sie entwickelt nicht nur eine Angelhilfe, die am Rollstuhl befestigt werden kann, sondern gründet zudem den Verein „Angeln mit Handicap“.

Das Angeln gestaltet sich jedoch schwierig, da für das Betreiben des Sports, neben den Lizenzen für das Bundesland und das Fischerrevier, in den meisten Bundesländern eine Fischereiprüfung absolviert werden muss. Während man zum Beispiel in Oberösterreich in Begleitung des Bewirtschafters mit einer Gastfischerkarte zweimal drei Wochen im Jahr angeln kann, muss man in der Steiermark eine schriftliche Prüfung ablegen. Für viele Menschen mit Behinderung eine unüberwindbare Hürde, um dem Hobby nachzugehen.

Volksanwalt Dr. Günther Kräuter kritisiert in der ORF-Sendung „Bürgeranwalt“ die „Rechtszersplitterung“ in Österreich. Bei neun Landesgesetzen für Fischerei müsse eine einheitliche Regelung für Menschen mit Behinderung getroffen werden.

Für den Präsidenten des Österreichischen Fischereiverbandes, Mag. Ludwig Vogl, ist eine bundeseinheitliche Regelung nicht unbedingt nötig. Es ist für Ihn jedoch denkbar, die Bestimmungen, die zurzeit für Kinder und Minderjährige gelten auf Menschen mit Behinderung auszuweiten.

Volksanwalt Dr. Günther Kräuter hält ein Bundesrahmengesetz, das an die geltenden Bestimmungen für mündige Minderjährige angelehnt ist, für durchaus vorstellbar. Er betont jedoch auch, dass das Angeln mit gewissen Gefahren verbunden ist und daher in Begleitung, die im Besitz einer Fischereilizenz ist, stattfinden soll.

„Die UN-Behindertenrechtskonvention macht klar, dass Menschen mit Behinderung sowohl in der Freizeit als auch beim Sport das Recht auf volle Teilhabe haben“, unterstreicht Volksanwalt Kräuter abschließend.

Kinder- und Jugendlichenrehabilitation

Allein zwischen 240 bis 270 Kinder und Jugendliche erkranken in Österreich jährlich an Krebs und müssen sich langen und belastenden Kombinationstherapien unterziehen. Da solche schwere Erkrankungen für die Betroffenen und deren Familien zu enormen Belastungen führen, ist ein spezielles Angebot an familienorientierter Rehabilitation erforderlich. Laut dem Gründer und Sprecher der „Initiative für Kinder- und Jugendrehabilitation in Österreich“, Markus Wieser, mangle es in Österreich jedoch an diesen speziellen Rehabilitationsplätzen für Kinder und Jugendliche.

In der ORF-Sendung Bürgeranwalt vom 12.12.2009 thematisierte Volksanwalt Dr. Peter Kostelka das Fehlen von eigens für Kinder- und Jugendliche eingerichteten Rehabilitationsplätzen nach der Behandlung schwerer Erkrankungen.

Bereits Anfang 2010 betraute das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) die Gesundheit Österreich GmbH (GÖG) und das österreichische Bundesinstitut für Gesundheitswesen mit der Erstellung einer Arbeit zur Bedarfsabschätzung von stationärer Rehabilitation von Kindern und Jugendlichen in Österreich. Weiters richtete das BMG im Rahmen des „Kindergesundheitsdialog“ eine Arbeitsgruppe zur Kinder- und Jugendrehabilitation ein.

In der ORF-Sendung „Bürgeranwalt“  teilt der stellvertretende Generaldirektor des Hauptverbandes Sozialversicherungen, Mag. Bernhard Wurzer mit, dass zur Umsetzung der Gesundheitsreform von Bund, Ländern und Sozialversicherungsträgern der Bundes-Zielsteuerungsvertrag unterzeichnet wurde. Laut Mag. Wurzer soll bei der Tagung der Bundes-Zielsteuerungskommission Ende Juni auch die Frage der Finanzierung geklärt werden.

Volksanwalt Dr. Günther Kräuter freut sich über die Fortschritte, hält jedoch fest, dass diese „Lücke im österreichischen Gesundheitssystem“ schnellstmöglich beseitigt werden muss.