Aufregung über Carport – Gemeinde bleibt 13 Jahre lang untätig

21. Oktober 2015

Ein Kärntner beschwerte sich mehrmals bei der Gemeinde über den Carport seines Nachbarn, welcher ohne Baubewilligung und in zu geringem Abstand zu seinem Grundstück errichtet worden war. Seit 2001 hatte die Gemeinde Kenntnis von dem rechtswidrigen Carport, ergriff jedoch keinerlei Maßnahmen.

Da die Gemeinde nichts unternahm, veränderte sich die Situation bis 2013 nicht. Der Besitzer des Carports reichte schließlich einen Antrag auf nachträgliche Baubewilligung ein und die Gemeinde erteilte die Bewilligung. Jedoch hielt der Besitzer wiederum den erforderlichen Mindestabstand nicht ein. Daraufhin forderte ihn die Gemeinde zwar abermals auf, für eine Einhaltung des korrekten Abstandes zu sorgen, setzte für die Umsetzung aber einen nicht näher präzisierten zeitlichen Rahmen fest.

Dass eine Gemeinde 13 Jahre untätig blieb, obwohl sie von der rechtswidrigen Errichtung eines Carports und den Beschwerden der Anrainerinnen und Anrainer wusste, ist der Volksanwaltschaft mehr als unverständlich. Auch nach 13 Jahren sorgte die zuständige Behörde in diesem Fall für keinen korrekten Gesetzesvollzug – dass eine solche Vorgehensweise das Vertrauen von Bürgerinnen und Bürgern in die österreichische Verwaltung erschüttert, ist offensichtlich.

Die Gemeinde erließ erst nach der Prüfung durch die Volksanwaltschaft einen Bescheid zur Herstellung des rechtmäßigen Zustandes. Der Nachbar stellte schließlich den geforderten Mindestabstand von drei Metern her.