Wohncontainer verboten!

17. April 2014

Auf einem Mobilheimplatz im burgenländischen Donnerskirchen haben mehrere Pächter Wohncontainer als Mobilheime aufgestellt. Der Container eines Betroffenen wurde bereits 2009 mit Wissen des Geschäftsführers des Mobilheimplatzes errichtet. Nun vertritt die Behörde jedoch die Meinung, dass ein Container kein Mobilheim sei und verhängt eine Strafe in Höhe von 450 Euro.

Das von der BH Eisenstadt eingeleitete Strafverfahren ist für Volksanwältin Brinek nicht nachvollziehbar, hat sie doch schon vor Jahren in einem ähnlich gelagerten Fall auf die geltende Gesetzeslage aufmerksam gemacht: Ein Container erfüllt die Definition eines Mobilheimes nach dem Burgenländischen Camping- und Mobilheimgesetz! Die Volksanwältin dazu: „Die Vorgehensweise ist mir unbegreiflich. Der Container wurde in der vom Bürgermeister vorgegebenen Farbe bestellt, von ihm besichtigt und nun soll er plötzlich nicht mehr die Voraussetzungen erfüllen? Nichts ist besser transportabel als ein Container. Ich verlange daher, dass das Strafverfahren umgehend eingestellt wird!“

Nachgefragt: Gemeinde verschwieg laufende Umwidmung

Im obersteirischen Stainach hat Frau S. von der Gemeinde ein Haus gekauft. Zu Zeitpunkt des Kaufes war das Grundstück noch als Bauland "Allgemeines Wohngebiet" gewidmet. Doch rund zwei Wochen zuvor hatte der Gemeinderat bereits eine Umwidmung des Grundstücks und des Nachbargrundes in "Gewerbegebiet" beschlossen und bald darauf siedelte sich in unmittelbarer Nachbarschaft ein Betrieb an, der erhebliche Lärmimmissionen verursachte. Die davon betroffene Hauseigentümerin verlangte eine Kaufpreisminderung und wandte sich in dieser Angelegenheit an die Volksanwaltschaft. Der Forderung der Volksanwaltschaft wurde letztlich Recht gegeben: Ein gerichtlich zertifizierter Sachverständiger stellte die Wertdifferenz fest. Frau S. hat somit das Haus zu einem deutlich geringeren Betrag erhalten und der nachbarliche Kfz-Betrieb ist mittlerweile auch nicht mehr in Betrieb.