Widerstand gegen Bordell-Ausbau

4. Mai 2013

Seit 2002 wird ein kleines Lokal ca. 1,3 Kilometer westlich der Gemeinde Oberdrauburg in Kärnten als Bordell geführt, in welchem laut Bewilligung nach dem Kärntner Prostitutionsgesetz 20 Personen die Prostitution ausüben dürfen. 2010 soll der Betrieb erweitert werden. Die Betreiber haben deshalb um Umwidmung weiterer 700 m2 des Grundstücks in „Bauland – Dorfgebiet“ und um Bewilligung für den Zu- und Umbau des Night-Clubs „Maxim“ angesucht.

Während sich unter den Bewohnerinnen und Bewohnern des beschaulichen Dorfes Unmut breit macht, wird nach der Umwidmung und der Bewilligung des Umbaus 2012 auch die Bewilligung nach dem Kärntner Prostitutionsgesetz erteilt. Diese erlaubt nun für den Bereich der Erweiterung des Bordells weiteren 30 Personen die Ausübung der Prostitution. Die zwischenzeitig gegründete Bürgerinitiative Oberdrauburg äußert öffentlich Bedenken gegen den geplanten und bewilligten Ausbau. Die Größe des Bordellbetriebs sei erdrückend, das Aufwachsen der Jugend in geschützten Familienverhältnissen und öffentlichen Unbedenklichkeiten werde gefährdet.

Volksanwältin Brinek stellt eingangs fest, dass die Volksanwaltschaft keinesfalls aus moralischen Gesichtspunkten an die Sache herangeht. Die Volksanwaltschaft kritisiert die Baubehörde, weil die Bewilligung in diesem Umfang aufgrund der Flächenwidmung nicht erteilt werden hätte dürfen. Als „Bauland – Dorfgebiet“ sind jene Grundflächen festzulegen, die vornehmlich für Gebäude land- und forstwirtschaftlicher Betriebe bestimmt sind, sowie auch für Gebäude gewerblicher Kleinbetriebe. Durch die Erweiterung und die Bewilligung werden in Zukunft mehr als 50 Personen in dem Lokal arbeiten dürfen, wodurch dieses nicht mehr als gewerblicher Kleinbetrieb betrachtet werden kann. „Auch wenn die Bordellbetreiber diese Mitarbeiterzahl zunächst nicht vollkommen ausschöpfen wollen, ist die Bewilligung entgegen der Widmung nach dem rechtsgültigen Flächenwidmungsplan erteilt worden und daher mit Nichtigkeit bedroht“, so Volksanwältin Brinek. Noch in der Sendung sagt Bezirkshauptmann Mag. Dr. Brandner die Überprüfung der Bewilligungserteilung zu.

 

Nachgefragt: Teilweiser Erfolg bei irreführenden Angaben auf der Homepage des Finanzministeriums

Der Fall des gebürtigen Wieners, der für die Übersiedelung seines Mercedes 500 SL von Kalifornien nach Österreich Euro 12.000 Normverbrauchsabgabe (NoVa) entrichten hätte sollen, war Thema der Sendung am 15. Dezember 2012. Dieser Betrag stellte sich als zu hoch heraus, darüber hinaus kritisierte Volksanwältin Brinek die missverständliche Information durch die Bezeichnung „abgabenfrei“ auf der Homepage des Finanzministeriums. Wie bereits während der Sendung seitens des Finanzministeriums zugesagt, wurde der Betrag neu berechnet und dem Beschwerdeführer zwei Drittel des geforderten Betrages erlassen. Außerdem erweiterte das Ministerium die Informationen auf seiner Homepage um den Hinweis: „Achtung, vor der erstmaligen Zulassung jedes KFZs zum Verkehr im Inland müssen sie jedoch die Normverbrauchsabgabe beim zuständigen Finanzamt entrichten“.

Der Hinweis wurde bislang jedoch nur in die deutsche Version der Information aufgenommen. Volksanwältin Brinek spricht daher in der Angelegenheit nur von einem teilweisen Erfolg. Angesichts des Umstands, dass vom Ausland her weit häufiger auf den englischsprachigen Text zugegriffen wird, darf es nicht wundern, dass inzwischen ein weiterer Beschwerdefall vorliegt. Wieder geht es um die Übersiedelung eines gebrauchten KFZ von Kalifornien nach Österreich, bei welcher der Beschwerdeführer im Vertrauen auf die Vollständigkeit der Information auf der Homepage des Finanzministeriums handelte, und ihm nun ebenfalls NoVa in Höhe von rund Euro 12.000 vorgeschrieben wird. „Wir gehen davon aus, dass angesichts des Umstands, dass das Finanzministerium die englischsprachige Version seit nunmehr einem halben Jahr seit der Sendung  noch immer nicht richtig gestellt hat, auch in diesem Fall dem Beschwerdeführer ein gleichwertiger Teil der NoVa nachgesehen wird“, so Volksanwältin Brinek. Die Volksanwaltschaft regt außerdem an, die Änderungen so bald wie möglich auch in die englische Version zu übernehmen, um weitere Beschwerden zu vermeiden.

 

Die Sendung kann sieben Tage nach Ausstrahlung in der ORFTVthek abgerufen werden.