Wer ist schuld an Hochwasserkatastrophe?

19. Dezember 2013

Anfang Juni 2012 kam es u.a. im Eferdinger Becken zu schweren Überschwemmungen. Die Beschwerdeführerin und ihre Familie hatten von 1995 bis 1997 ein Einfamilienhaus in der Gemeinde Walding errichtet, das durch das Hochwasser schwer beschädigt wurde. Die Schäden am Haus sind nur zum Teil von der Versicherung übernommen worden. Die Beschwerdeführerin macht der Gemeinde den Vorwurf, dass diese sie nicht auf die Hochwassergefahr hingewiesen hätte. Aus dem wasserrechtlichen Bewilligungsbescheid des Donaukraftwerkes Ottensheim-Wilhering von 1970 ergebe sich, dass bereits damals klar gewesen sei, dass die betroffenen Flächen unbebaut bleiben müssen. Die betroffenen Gemeinden - auch die Gemeinde Walding - seien darüber in Kenntnis gesetzt worden.

Für den Bürgermeister von Walding war das Hochwasser von 2012 eines, das nur alle 250-300 Jahre vorkommen. Dreiviertel aller Häuser, die 2012 geflutet wurden, seien seit Jahrzehnten und Jahrhunderten vom Hochwasser verschont gewesen. Von 1970 bis 2013 sei in dieser Zone auch kein Grund mehr als Bauland gewidmet worden. Der Bürgermeister gibt dem Verbund, der das Kraftwerk errichtet hat, Mitschuld an der Auswirkung des Hochwassers von 2012, was Vertreter des Verbund allerdings bestreiten. Er schlägt vor, dass das Land Oberösterreich gemeinsam mit den Betroffenen des Hochwassers den Verbund klagen soll.

Für Volksanwalt Dr. Fichtenbauer stehen die Geschädigten und die Frage, wie ihnen geholfen werden kann, im Mittelpunkt. Eine Sammelklage der Betroffenen hält er für unzumutbar, weil die Verlagerung des wirtschaftlichen Risikos nicht zu Lasten der Betroffenen gehen dürfe. Das Land habe die Betroffenen schadenfrei zu stellen, zB. durch Übersiedlung in andere hochwassersichere Gebiete und Errichtung eines gleichartigen Hauses, weil das Land den Flächenwidmungsplan genehmigt und keine Hochwasserwarnsysteme errichtet habe. Ein systematischer Fehler sei zudem darin zu sehen, dass keine Gefährdungszonen definiert und auch nicht im Grundbuch eingetragen seien. Mit einer entsprechenden Eintragung könnte Vorsorge getroffen werden, dass potentielle Käufer künftig keine Grundstücke in Gefährdungszonen mehr kaufen würden. Der Vertreter des Landes OÖ führt dazu aus, dass in den Flächenwidmungsplänen Gefährdungen durch Hochwasser gekennzeichnet seien und appelliert an Käufer, vor dem Kauf in diese Einsicht zu nehmen.

Die Beschwerdeführerin und ihre Familie würden gerne wegziehen, ihr Grundstück befindet sich jedoch knapp außerhalb der vom Land OÖ beschlossenen Absiedlungszone. Der Vertreter des Landes OÖ führte in der Sendung aus, dass derzeit eine Prüfung dahingehend stattfinde, mit welchen Maßnahmen am jeweiligen Ort ein Hochwasserschutz gewährleistet werden könne. Die Familie der Beschwerdeführerin sei in diese Prüfung miteingeschlossen. Diese werde innerhalb der nächsten zwei Jahre abgeschlossen sein.