Volksanwaltschaft prüft Bundeswettbewerbsbehörde

20. September 2013

„Die Volksanwaltschaft wird prüfen, ob die von der Bundeswettbewerbsbehörde beauftragte Hausdurchsuchung in einer Spar Filiale, bei der eine vom FBI entwickelte, illegale Spionage-Software eingesetzt worden sein soll, rechtens war", kündigt Volksanwalt Dr. Peter Fichtenbauer an. Das Bundeskriminalamt hat die Hausdurchsuchung in Auftrag der Bundeswettbewerbsbehörde am 19.08.2013 in einer Spar Filiale in Maria Saal in Kärnten durchgeführt. Es bestand Verdacht auf Preisabsprachen zwischen Lieferant und Konzern.

Die Volksanwaltschaft leitet dazu ein amtswegiges Prüfverfahren ein. „Wir werden uns sowohl an das Innenministerium als auch an die Bundeswettbewerbsbehörde wenden. Damit soll geklärt werden, ob ein derartiger Auftrag erteilt wurde, und ob der Einsatz der zweifelhaften Software rechtens war", sagt Fichtenbauer.

Die Bundeswettbewerbsbehörde wollte bisher keine Auskunft über den Vorfall geben. Die Polizei beschränke sich auf die Auskunft, ein „Standardtool" eingesetzt zu haben. Die Schäden, die die Software am IT-System bei Spar angerichtet hat, sind noch nicht absehbar. Das Prüfverfahren der Volksanwaltschaft soll nun Klarheit schaffen. „Es muss vermieden werden, dass es zu Handlungsexzessen kommt, die mit der Österreichischen Rechtsord-nung nicht vereinbar sind", schließt Fichtenbauer.