Volksanwaltschaft präsentiert Prüfbericht an den Salzburger Landtag

8. Oktober 2014

Am 8. Oktober 2014 präsentierten die drei Mitglieder der Volksanwaltschaft im Zuge einer Pressekonferenz den Prüfbericht an den Salzburger Landtag. Rund 2.000 Menschen in Salzburg wandten sich in den Jahren 2011/2012 mit einer Beschwerde an die Volksanwaltschaft. Ihre Probleme bezogen sich vor allem auf Bauverfahren, die Bedarfsorientierte Mindestsicherung sowie die Jugendwohlfahrt. Im Bereich des präventiven Menschenrechtsschutzes führten die Kommissionen der Volksanwaltschaft in Salzburg bisher rund 46 meist unangekündigte Kontrollen und begleitende Beobachtungen durch - so die Vorsitzende der Volksanwaltschaft Dr. Gertrude Brinek, Volksanwalt Dr. Günther Kräuter und Volksanwalt Dr. Peter Fichtenbauer im Zuge der heutigen Präsentation ihres Prüfberichts an den Salzburger Landtag.

Brinek: Gravierende Mängel bei Bauverfahren

Volksanwältin Brinek stellt immer wieder Mängel bei Bauverfahren fest. So hat die Baubehörde der Gemeinde Strobl am Wolfgangsee eine Bauanzeige 27 Jahre lang nicht bearbeitet. Brinek: „Die Behörde hat die 1984 korrekt eingebrachten Unterlagen für die Errichtung einer Gerätehütte lediglich an die Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung als Naturschutzbehörde weitergeleitet. Der betroffene Bürger wurde 27 Jahre nachdem er die Hütte errichtet hatte damit konfrontiert, dass es sich hierbei um einen Schwarzbau handelt." Brinek hält fest, dass die Baubehörde zum damaligen Zeitpunkt, also 1984, einschreiten hätte müssen. „Dies ist nicht erfolgt", kritisiert Brinek.

Kräuter: Verschlechterungen durch das Mindestsicherungsgesetz

Volksanwalt Kräuter kritisiert, dass es mit der Einführung der Mindestsicherung, die 2010 die Sozialhilfe ablöste, fallweise zu einer erheblichen finanziellen Verschlechterung für hilfebedürftige Menschen gekommen ist. So führte die neue Regelung in einem Fall zu einer Absenkung der Jahresleistung um mehr als 20 Prozent. Kräuter: „Dies widerspricht klar der 15a B-VG Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern, nach der das bestehende, haushaltsbezogene Leistungsniveau durch neue Regelungen nicht vermindert werden darf." Kräuter regt eine Änderung des Salzburger Mindestsicherungsgesetzes an, um derart gravierende finanzielle Einbußen künftig auszuschließen oder zu minimieren.

Fichtenbauer: Naturschutzbehörde seit 1985 untätig

Volksanwalt Fichtenbauer stellt Unklarheiten bei der 1985 erfolgten Bewilligung zweier Betriebsgebäude samt Wohnhaus in einem Landschaftsschutzgebiet in Grödig fest. „Obwohl der Naturschutzbeauftragte schon damals Bedenken hatte und die Bauten in den vergangenen Jahrzehnten mehrmals geändert wurden, sieht die Salzburger Landesregierung keinen Handlungsbedarf, die Situation zu überprüfen", kritisiert Fichtenbauer. Er betont, dass wesentliche bauliche Änderungen in Landschaftsschutzgebieten nur mit naturschutzbehördlicher Bewilligung zulässig sind. Die Argumentation der Salzburger Landesregierung, dass nur geringfügige Änderungen an den Gebäuden vorgenommen wurden und es daher keiner naturschutzbehördlichen Genehmigung bedürfe, ist für Fichtenbauer nicht nachvollziehbar.