Volksanwaltschaft präsentiert Prüfbericht an den Salzburger Landtag

13. Jänner 2016

Insgesamt 324 Menschen in Salzburg wandten sich in den Jahren 2013-2014 mit einer Beschwerde über die Salzburger Landesverwaltung an die Volksanwaltschaft. Ihre Probleme bezogen sich vor allem auf Bauverfahren, die Bedarfsorientierte Mindestsicherung sowie die Jugendwohlfahrt. Im Bereich des präventiven Menschenrechtsschutzes führten die Kommissionen der Volksanwaltschaft in Salzburg bisher rund 53 meist unangekündigte Kontrollen und begleitende Beobachtungen durch - so der Vorsitzende der Volksanwaltschaft Dr. Peter Fichtenbauer, Volksanwalt Dr. Günther Kräuter und Volksanwältin Dr. Gertrude Brinek, im Zuge der heutigen Präsentation ihres Prüfberichts an den Salzburger Landtag.

Fichtenbauer: Zweifel an guter Verwaltung durch Informationspolitik

Volksanwalt Dr. Peter Fichtenbauer stellt Unklarheiten im Zusammenhang mit der Einführung einer neuen Sondertarifpost für die Ausnahmebewilligungen für Kurzparkzonen in der Landes- und Gemeindeabgabenverordnung fest. Dabei kam es zu erheblichen Kostensteigerungen. Die Stadt Sbg. schob die Verantwortung dafür zu Unrecht auf die Sbg. LReg. Volksanwalt Dr. Peter Fichtenbauer betont, "dass Transparenz und Informationspolitik seitens der Verwaltung von essenzieller Bedeutung für die Bürgerinnen und Bürger sind. Nicht gezielt publik gemachte Tariferhöhungen, wie etwa in der Stadt Salzburg, führen zu Unverständnis und lassen Zweifel an einer guten Verwaltung aufkommen."

Kräuter: Menschen mit Behinderungen - Kostenbeitrag für Tageswerkstätten

Volksanwalt Kräuter erläuterte, dass Menschen mit Behinderungen, die eine Tageswerkstätte besuchen, dazu einen Kostenbeitrag leisten müssen, der nach der Höhe des Pflegegeldes berechnet wird. Er kritisierte jedoch, dass bei krankheitsbedingter Abwesenheit unter drei Wochen der Kostenbeitrag weiter geleistet werden muss, obwohl das von der jeweiligen Werkstätte ausbezahlte „Taschengeld" gekürzt wird. "An die Stelle von "Fürsorge" und "Mitleid" muss die vollständige und gleichberechtigte "Teilhabe" und "Inklusion" in allen Lebensbereichen treten. Er forderte zudem einen Reformprozess, damit die UN-Behindertenkonvention, die in Österreich in Geltung steht, endlich umgesetzt wird.

Brinek: Rechtsunsicherheit in Bauverfahren

Volksanwältin Brinek stellt immer wieder Mängel bei Bauverfahren fest. So kam es zu einer Beschwerde über eine unrechtmäßige Bauplatzerklärung aus dem Jahr 1983. Eine Bauplatzbewilligung wurde erteilt – ohne über eine öffentliche Verkehrsanbindung zu verfügen. Da die Erklärung aus dem Jahr 1983 nicht mehr aus dem Rechtsbestand zu eliminieren ist, bleibt diese weiterhin bestehen. "Die Salzburger Verwaltung ist nicht besser oder schlechter als die anderer Bundesländer", stellt Volksanwältin Gertrude Brinek klar fest. "Dennoch ist nach wie vor Luft nach oben, was die Verbesserung der "Fehlerkultur" betrifft. Eine rechtskonforme Vorgangsweise ist für das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Verwaltung unumgänglich."