Volksanwaltschaft präsentiert Prüfbericht an den OÖ Landtag

17. März 2016

In den Berichtsjahren 2013-2014 wandten sich 702 Oberösterreicherinnen und Oberösterreicher mit einer Beschwerde an die VA, da sie sich von der oberösterreichischen Landes- oder Gemeindeverwaltung nicht fair behandelt oder unzureichend informiert fühlten. Gegenüber den Jahren 2011-2012 erhöhte sich das Beschwerdeaufkommen um rund 10 %.

Zudem führten Kommissionen der Volksanwaltschaft 80 Kontrollen zum präventiven Schutz der Menschenrechte in Einrichtungen, in denen es zu Freiheitsentzug kommt oder kommen kann, durch. Dabei wurden unter anderem katastrophale Hygienemaßnahmen im Linzer Polizeianhaltezentrum festgestellt. Beanstandet wird auch das geltende Pflegeheimgesetz in Oberösterreich, das im Bundesvergleich den Bewohnerinnen und Bewohnern die wenigsten Rechte zugestehe.

Kritisiert wurde insbesondere die Abweichung Oberösterreichs von seiner Vereinbarung mit dem Bund über eine bundesweite bedarfsorientierte Mindestsicherung. Die von Oberösterreich geforderte Höchstgrenze für Mehrpersonenhaushalte verletzt obendrein den Gleichheitsgrundsatz. Volksanwalt Günther Kräuter warnte vor einem "gesellschaftspolitischen Tabubruch: Wenn internationale und österreichische Rechtsnormen - aus welchen Gründen auch immer - gebrochen werden, sind die Folgen für das gesamte Rechts- und Wertesystem in Österreich unabsehbar".

Missstände in der Umsetzung der Bauordnung, wie etwa betreffend Barrierefreiheit, sind leider auch in Oberösterreich häufig. Gertrude Brinek setzt sich dafür ein, dass hier Bürgerinnen und Bürger zu ihren Rechten kommen: „Barrierefreiheit ist gesetzlich gefordert und muss von der Baubehörde umgesetzt werden!“

Wichtiges Thema war auch die kommunale Daseinsvorsorge: Kommunen lagern immer mehr Verwaltungsbereiche sogenannte ausgegliederte Rechtsträger aus. Wenn beispielsweise Müllabfuhr und Friedhöfe nicht mehr in die direkte Zuständigkeit von Gemeinden fallen, mag das zwar wirtschaftlich sinnvoll sein, die Volksanwaltschaft hat dann aber keine Möglichkeiten mehr zur Kontrolle, bemängelten die Volksanwältin und die Volksanwälte. Bei Problemen kann so die Volksanwaltschaft Bürgerinnen und Bürger nicht mehr ausreichend bei einer Beschwerde unterstützen. "Es darf keine Flucht aus der Kontrolle geben", forderte Volksanwalt Peter Fichtenbauer.