Volksanwaltschaft präsentiert NÖ-Prüfbericht 2008/2009

11. August 2010

"1.065 Beschwerden über die Landes- und Gemeindeverwaltung in Niederösterreich sind im Berichtszeitraum bei der Volksanwaltschaft eingegangen. Im Vergleich zu den Vorjahren ist das Beschwerdeaufkommen etwas zurück gegangen", berichtet Volksanwalt Dr. Peter Kostelka, der derzeit den Vorsitz in der Volksanwaltschaft innehat.

Die meisten Beschwerden betreffen nach wie vor das Raumordnungs- und Baurecht. Diese Prüfverfahren befassten sich mit Unklarheiten bei Flächenwidmungsverfahren oder Klagen über zu lange Baubewilligungsverfahren. Beschwerden im Sozialbereich bezogen sich auf die Vollziehung des Sozialhilfegesetzes, der Behindertenhilfe oder des Landespflegegeldgesetzes.

Insgesamt konnten davon 982 Prüfverfahren (Stichtag: 01.06.2010) abgeschlossen werden. Bei 96 Prüfverfahren wurde von der Volksanwaltschaft ein Missstand in der Verwaltung festgestellt: Das entspricht 13,8 Prozent aller abgeschlossenen Prüfverfahren. In 596 Fällen stellte sich heraus, dass das kritisierte Vorgehen der Behörden aber korrekt war.

Immer wieder wird die Volksanwaltschaft auch mit Anbringen konfrontiert, die anhängige Verwaltungsverfahren betreffen oder (noch) außerhalb der eigentlichen Kontrollzuständigkeit liegen. Auch hier versucht die Volksanwaltschaft zusätzliche Informationen und rechtliche Auskünfte zu erteilen, den Kontakt mit den zuständigen Behörden herzustellen oder mögliche Lösungsansätze zu skizzieren.

Alle zwei Jahre berichtet die Volksanwaltschaft als Landesvolksanwaltschaft von Niederösterreich dem Landtag über ihre Wahrnehmungen, weil die Niederösterreichische Landesverfassung die Volksanwaltschaft dazu berufen hat, die Verwaltung des Landes und der Gemeinden zu kontrollieren. Alle Berichte der Volksanwaltschaft an den Niederösterreichischen Landtag finden Sie hier.