Volksanwalt Fichtenbauer prüft Beschwerden über Linienbusse

20. Dezember 2013

Kinder dürfen nicht zu Objekten „übelwollender“ Busfahrer werden

Volksanwalt Dr. Peter Fichtenbauer leitet ein amtswegiges Prüfverfahren zu den sich häufenden Klagen über Buslenker in Salzburg ein. Wie die Tageszeitung Salzburger Nachrichten berichtete, haben Buslenker in mehreren Fällen wartende Passagiere übersehen oder nicht auf Anschlüsse für Fahrgäste gewartet. In Obertrum hat ein Postbuslenker sechs wartende Schulkinder nicht mitgenommen.

Im Rahmen des Prüfverfahrens wird sich Fichtenbauer an Landeshauptmann Haslauer und die Salzburger Schulverwaltung wenden. „Wir wollen wissen, was von Seiten der Schulverwaltung unternommen wird, um zu gewährleisten, dass Kinder sicher und ohne Verzögerung in die Schule kommen können“, erläutert Fichtenbauer. „Das Land als Aufsichtsbehörde hat die Pflicht, den Transport zur Schule zu sichern“, betont Fichtenbauer.

Sollte die Volksanwaltschaft Missstände feststellen, fordert Fichtenbauer Konsequenzen: „Das Land kann finanzielle Entschädigungen einfordern oder sogar den Vertrag mit dem Busbetreiber kündigen“, sagt Fichtenbauer. Fichtenbauer spricht sich außerdem für eine unabhängige Fahrgast-Beschwerdestelle aus und fordert Entschädigungen für Benutzer von Linienbussen bei nichterbrachten Leistungen. „Es kann nicht sein, dass Fahrgäste oder gar Kinder, die am Weg in die Schule sind, zu Objekten von übelwollenden Busfahrern werden“, schließt Fichtenbauer.