Volksanwältin Brinek fordert verbesserte Rahmenbedingungen für ein würdevolles Leben bis zuletzt

12. Februar 2015

Die Sorgen, Ängste und Nöte der Bürgerinnen und Bürger seien zentrales Element in ihrer Arbeit als Volksanwältin: „Jeden Tag bin ich mit Betroffenen und Angehörigen konfrontiert, die Hilfe und Orientierung in problematischen Situationen rund um das Älterwerden suchen.“ In Bezug auf Besachwalterung, Pflege, professionelle Betreuung am Ende des Lebens und Unterstützung für Angehörige ortet Brinek dringenden Handlungsbedarf: „Wir müssen den Menschen dort zur Seite stehen, wo es insbesondere um die Sorge um Ältere, Kranke oder Kinder geht – Bund, Länder und Gemeinden sind gleichermaßen gefordert, die nötige Hilfestellung zu ermöglichen“.

In diesem Zusammenhang verwies Brinek auf die parlamentarische Enquete-Kommission „Würde am Ende des Lebens“ und dankte für die zahlreichen konstruktiven Beiträge im Sinne der Bürgerinnen und Bürger für eine erreichbare, flächendeckende und leistbare Hospizversorgung. Eindrucksvoll sei für sie das Zeugnis der hunderten Expertinnen und Experten gewesen, die tausende Menschen am Lebensende begleitet haben.

Die gute und einfache Handhabung von Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht bedeute Bürgernähe. Die Sicherung der Versorgung bedeute in der Realität, die Selbstbestimmung zu stärken, verdeutlicht Volksanwältin Brinek.

Als Weg in die falsche Richtung betrachte sie die dieser Tage diskutierte Beihilfe zum Suizid. Dazu verwies sie auf die Haltung des Europarates, der eine eindeutige Empfehlung zum Hospizausbau und zum Verbot der Tötung auf Verlangen gibt. Unweigerlich würde der individuelle und gesellschaftliche Druck, der auf Totkranken und Sterbenden lastet, steigen. Hier müsse der Rechtsschutz gewahrt werden. „Ängste nehmen, Versorgung garantieren, Zuwendung schenken, das bedeutet für mich Sterben in Würde“, so Brinek abschließend.