Volksanwältin Brinek begrüßt Fortschritte im Wohnungseigentumsrecht

14. November 2014

Volksanwältin Gertrude Brinek reagiert positiv auf die Einigung im Ministerrat: “Endlich soll die unsichere Lage der Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer durch eine eindeutige gesetzliche Regelung gelöst werden.“

Die jahrzehntelange Praxis, Wohnungszubehör wie Kellerabteile, KFZ-Stellplätze oder Gärten nicht gesondert im Grundbuch einzutragen, änderte sich schlagartig mit einer oberstgerichtlichen Entscheidung aus dem Jahr 2011. Brinek kritisiert: „Plötzlich verlangte der OGH eine separate Eintragung im Grundbuch, da andernfalls das Zubehör in das Allgemeingut der Liegenschaft übergeht - damit konnten die Eigentümerinnen und Eigentümer nicht rechnen."

“Zahlreiche besorgte Bürgerinnen und Bürger konfrontierten Volksanwältin Brinek mit dem befürchteten Verlust ihres Eigentums. Brinek forderte Klarheit für alle Betroffenen und eine zeitnahe Sanierung des Gesetzes durch das Bundesministerium für Justiz. Jetzt steht fest, dass eine klare Regelung betreffend das Zubehör-Wohnungseigentum geschaffen werden soll. Ein diesbezüglicher Gesetzesentwurf wurde nun von Justizminister Brandstetter eingebracht. “Dies stellt eine zufriedenstellende Entwicklung für die verunsicherten Bürgerinnen und Bürger dar. Wir erwarten nun die rasche Umsetzung durch den Gesetzgeber“, so Brinek.