Unzumutbare Wartezeiten für Asylsuchende
Mehrere hundert Menschen, die um Asyl ansuchen, wenden sich jedes Jahr an die Volksanwaltschaft, da sie vergebens auf die Entscheidung ihres Asylantrages warten. 2013 gingen bereits 429 Beschwerden bei der Volksanwaltschaft über Verfahrensverzögerungen beim Asylgerichtshof ein. In 253 Fällen war die Beschwerde berechtigt, und die Volksanwaltschaft stellte einen Missstand in der Verwaltung fest.
In einem aktuellen Fall hat das Bundesasylamt im Jahr 2009 einen Antrag eines Somaliers auf internationalen Schutz zurückgewiesen. Der Somalier beschwerte sich daraufhin beim Asylgerichtshof und wartet seither vergeblich auf eine Entscheidung. Trotz Intervention durch die Volksanwaltschaft hat der Asylgerichtshof seit 2009 keinerlei Ermittlungsschritte gesetzt. Die Volksanwaltschaft stellte daher einen Missstand in der Verwaltung fest.
Die Volksanwaltschaft zieht den Schluss, dass strukturelle Mängel und/oder personelle Engpässe beim Asylgerichtshof bestehen. Diese machen es unmöglich, Verfahren für Asylwerbende zeitgerecht zu erledigen. Vor diesem Hintergrund hat Volksanwalt Dr. Peter Fichtenbauer im Juli 2013 ein Gespräch mit dem Präsidenten des Asylgerichtshofes, Harald Perl, geführt. In diesem kündigte Perl an, die Zusammenarbeit mit der Volksanwaltschaft zu verbessern und für einen reibungslosen Gerichtsbetrieb des ab 2014 bestehenden Bundesverwaltungsgerichtes zu sorgen. Perl übernimmt die Funktion als Präsident des Bundesverwaltungsgerichtes, das ab 2014 den Asylgerichtshof ablösen wird.