Ungeklärte Altlast in Altmünster

23. Dezember 2014

Die BH Gmunden erteilte der Firma in den Jahren 2007 und 2010 zwei naturschutzrechtliche Bewilligungen für geländegestaltende Maßnahmen. Aufgrund eines neuerlichen Antrags stellte die OÖ Landesregierung im Jahr 2013 fest, dass das Vorhaben als Bodenaushubdeponie der Genehmigungspflicht nach dem Abfallwirtschaftsgesetz unterliegt. Es handelte sich demnach um eine Anlage im Sinne dieses Gesetzes. Gleichzeitig vermutet die Behörde aber auch das Vorliegen einer Altlast. Dem Verdachtsflächenkataster ist zu entnehmen, dass von ca. 1975 bis 1983 die ehemalige Schottergrube mit Bauschutt und Aushubmaterial verfüllt und etwa 40 Altölfässer dort entsorgt worden seien.

Die Bürgerinitiative kritisierte, dass diese Altlast behördlicherseits viel zu lange ignoriert worden sei und darüber hinaus nach starkem Regen Wasser in die Keller eintrete. Der Anwalt der Bürgerinitiative, der sich an der Studiodiskussion beteiligte, bestätigte vor allem die Verunsicherung der Betroffenen über die nun möglicherweise neu entstehende Abfalldeponie. Der Bezirkshauptmann von Gmunden betonte, dass die naturschutzrechtlichen Bewilligungsverfahren ordnungsgemäß durchgeführt worden seien, bestätigte aber, dass die OÖ Landesregierung den Auftrag zur Untersuchung der Verdachtsfläche demnächst vergeben werde.

Volksanwalt Dr. Fichtenbauer kritisierte, dass die Behörden bereits viel früher erheben hätten müssen, ob neben den naturschutzbehördlichen Bewilligungen auch Bewilligungen nach dem Abfallwirtschaftsrecht nötig gewesen wären. „Die offensichtlich bestehende Altlast wurde bis 2013 ignoriert und allfällige Gefährdungen z.B. des Grundwassers wurden in Kauf genommen“, so sein Resümee. Dass die Behörden nun endlich aktiv werden, begrüßte der Volksanwalt sehr.

Schulschließung in der Steiermark

Am 8. September 2012 wurde im Bürgeranwalt über eine Hauptschule in der Steiermark berichtet, die geschlossen werden sollte. Die Eltern in der Breitenau kämpften an der Seite der Gemeinde für die Aufrechterhaltung der Schule bis hin zu den Höchstgerichten. Der Verfassungsgerichtshof benötigte fast zwei Jahre für die bloß formelle Entscheidung, die Beschwerde nicht zu behandeln.
Nun ist das Verfahren beim Verwaltungsgerichtshof, der über die Schulschließung zu befinden hat, anhängig. Er hat zwar aufschiebende Wirkung zuerkannt, weshalb der Schulbetrieb vorerst weiterläuft. Eltern haben aber wegen der bestehenden Unsicherheit Kinder schon bei anderen Schulen angemeldet. Schülerinnen und Schüler, die in der Hauptschule Breitenau fehlen. „Ein Zustand der Unsicherheit wird damit verlängert“, kritisierte Volksanwalt Dr. Fichtenbauer.