Umstrittene Rentenbesteuerung

15. Dezember 2012

 Umstrittene Rentenbesteuerung

Rund  150.000 Pensionistinnen und Pensionisten aus Österreich haben vom Finanzamt Neubrandenburg die Aufforderung zu Steuernachzahlung erhalten. Sie beziehen eine Rente aus Deutschland zuzüglich zu ihrer Pension in Österreich. Tatsächlich hat Deutschland 2010 begonnen, rückwirkend ab 2005 allen Pensionsbeziehern diese Steuer vorzuschreiben, davor waren deutsche Renten steuerfrei. In der Volksanwaltschaft sind seither zahlreiche Beschwerden eingelangt, da die Betroffenen vielfach nicht wissen, wie diese genannten Beträge errechnet wurden bzw. wie sie die Steuerforderung finanziell verkraften sollen. Brinek weist darauf hin,  dass die Volksanwaltschaft bereits in ihrem Bericht an das Parlament eine entsprechende Gesetzesänderung angeregt hat – leider bis dato ohne Erfolg. Kritisiert wird von ihr auch die Information auf der Homepage des Finanzministeriums, die für steuerrechtlich nicht Versierte unverständlich gestaltet ist. Der in der Sendung anwesende Vertreter des Finanzministeriums kündigt an, dass die Steuerpflichtigen entsprechende Auskünfte in den österreichischen Finanzämtern erhalten und diesbezügliches Informationsmaterial erstellt wird.

 

12.000 Euro Abgaben  für einen 13-jährigen Mercedes

30 Jahre lang hat ein gebürtiger Wiener  in Hollywood gelebt und sich dann entschlossen, wieder in die alte Heimat zurückzukehren. Mitnehmen beziehungsweise übersiedeln wollte er auch seinen gebrauchten Mercedes 500 SL. Er informierte sich auf der  Homepage des österreichischen Finanzministeriums und entnahm dieser, dass diese Übersiedelung abgabenfrei sei. Doch nachdem er das Auto nach Wien überstellt hatte, wurde ihm mitgeteilt, dass er für die Zulassung rund 12.000 Euro Normverbrauchsabgabe (NoVA) plus Co2 Steuer bezahlen müsse.  Ein Betrag, der aus Sicht von Volksanwältin Brinek unverständlich ist: „Laut unserer Berechnung, die im Übrigen äußerst kompliziert ist, ist der geforderte Betrag zu hoch. Darüber hinaus kritisiere ich die missverständliche Information auf der Homepage des Finanzministeriums. Ich empfehle dem Betroffenen, nach Erhalt des entsprechenden Bescheides ein Nachsichtsansuchen zu stellen.“ Seitens des Finanzministeriums wird noch während der Sendung eine neuerliche Berechnung des geforderten Betrages in Aussicht gestellt bzw. die Optimierung der Homepage zugesagt.