Tag der Kinderrechte: Volksanwaltschaft setzt sich für die Rechte von Kindern ein
Vor 28 Jahren haben die Vereinten Nationen die Kinderrechtskonvention beschlossen. Darin wird bekräftigt, dass allen Kindern alle Menschenrechte zustehen. Gemäß dieser Konvention hat jedes Kind nicht nur das Recht auf Schutz vor jeglicher Gewalt sondern auch auf Schutz der eigenen Identität, auf Gesundheit, Bildung und Mitbestimmung. In ihrer Tätigkeit setzt sich die Volksanwaltschaft (VA) mit den Rechten von Kindern und Jugendlichen in allen Bereichen auseinander. „Wir sind die Anwälte der Kinder und unterstützen laufend alle effektiven Möglichkeiten der Geltendmachung ihrer Rechte in der Verwaltung, Justiz und Gesetzgebung“, betont Volksanwältin Gertrude Brinek anlässlich des heutigen Tages der Kinderrechte.
Der Schutz von Kindern und Jugendlichen in öffentlichen Einrichtungen ist der VA ein besonderes Anliegen und bildete einen Schwerpunkt ihrer Tätigkeit im Jahr 2017. Dabei stützte sich die VA sowohl auf Beschwerden als auch auf die Expertise ihrer Kommissionen. Mithilfe unangekündigter Besuche in öffentlichen Einrichtungen und deren Auswertung können Schwachstellen in den jeweiligen Systemen auf Bundes-, Länder- und Gemeinde-Ebene identifiziert und die entsprechenden Rückschlüsse gezogen werden.
„Die Rechte von Kindern und Jugendlichen basieren auf dem Prinzip der Teilhabe, Unterstützung und Partizipation, keinesfalls dürfen an ihre Stelle unbegründet stellvertretende Entscheidungen und Ersatzhandlungen treten“, so Brinek. Um aufzuzeigen, mit welchen Herausforderungen sowohl Institutionen und Personen als auch die betroffenen Jugendlichen vor dem Hintergrund von Gewalt und Missbrauchserlebnissen konfrontiert sind, veröffentlicht die Volksanwaltschaft einen Sonderbericht zu Kindern und ihren Rechten in öffentlichen Einrichtungen, der bei einer Pressekonferenz am 11.12.2017 der Öffentlichkeit präsentiert werden wird.
Gertrude Brinek: „Bei Kinderrechten herrscht Handlungsbedarf – auch in Österreich. Denn die Zahl der Kinder und Jugendlichen, die fremd untergebracht werden, steigt – genauso wie die Ausweitung der ambulanten und mobilen Erziehungshilfen und -Angebote. Dieser Entwicklung ist auf Basis aktuell gültiger Standards auf allen Ebenen Rechnung zu tragen.“