Streit um Hotelförderung

2. Jänner 2016

Der Hotelier hatte ein altes Hotel in Lanzenkirchen aus einer Konkursmasse gekauft und zu einem 4-Sterne-Betrieb ausgebaut. Das Hotel belebt die Gegend, bietet nicht nur erholsame Urlaubstage für seine Gäste, sondern auch Arbeitsplätze in der Umgebung.

Im Zuge des Konkursverfahrens des vormaligen Hotels verzichteten Gläubiger auf Teile ihrer Ansprüche, auch die Gemeinde war in das Verfahren verwickelt. Die Gemeinde sicherte einem zukünftigen Käufer eine Wirtschaftsförderung zu, sollte er den gesamten veranschlagten Kaufpreis bezahlen. Im besten Einvernehmen kaufte daraufhin der Niederösterreicher das veraltete Hotel und investierte viel Geld in die Renovierung.

Im nächsten Schritt sollte die versprochene Wirtschaftsförderung von 30.000 Euro von der Gemeinde ausbezahlt werden, was in einem Schreiben an den Hotelier bestätigt wurde. Doch kurz darauf erhielt der Hotelier einen Bescheid: Die Gemeinde forderte plötzlich 11.500 Euro an Gebühren für den Wasseranschluss, die der Vorbesitzer nicht entrichtet hatte.

Tatsächlich war diese Forderung aber längst verjährt und konnte folglich nicht mehr eingetrieben werden. Der Hotelier legte Berufung gegen den Bescheid ein, daraufhin kürzte die Gemeinde die zugesagte Wirtschaftsförderung um genau 11.500 Euro.

Volksanwältin Dr. Gertrude Brinek hält diese Vorgangsweise für unzulässig. Die Gemeinde hatte jahrelang Gebühren vom Vorbesitzer nicht erfolgreich eingeholt und scheint diese nun auf die neuen Besitzer abwälzen zu wollen. „Dass Bürgerinnen und Bürger nicht mit verjährten Förderungen belastet werden dürfen und eine versprochene Förderung zur Gänze ausbezahlt werden muss, sollte selbstverständlich sein“, so Volksanwältin Brinek.

 

Nachgefragt: Wer zahlt den Treppenlift?

Zwei Witwen aus Wien waren empört, weil die Behörde die Zusage für den Zuschuss zum Treppenlifteinbau zurückgezogen hatte: Der Grund: Die Patienten, ihre Ehegatten, waren kurz nach dem Einbau der Lifte verstorben. Die trauernden Witwen saßen auf den Kosten für die nutzlos gewordenen Lifte und sollten rund 9.000 Euro, die die Behörde zugeschossen hätte, selbst bezahlen.

Nachdem sie sich an die Volksanwaltschaft und die Redaktion „Bürgeranwalt“ gewandt hatten, gibt es nun eine positive Lösung. Beide Witwen werden die Förderung ausbezahlt bekommen, nachdem sich die MA50 der Rechtsauffassung der Volksanwaltschaft angeschlossen hat. Zudem wurde eine neue Verordnung beschlossen, wonach zukünftig präzise festgelegt werden soll, welche Personen Förderungen dieser Art beanspruchen können, um tragische Fälle wie diese zu vermeiden.