Stoisits: Steinbruch Hohenems

6. März 2010

ORF-Sendung "Bürgeranwalt" - Ausstrahlung vom 6.3.2010

Bereits im Juni 2008 stand die geplante Erweiterung des Rhomberg Steinbruches in Hohenems und die damit verbundene Lärm- und Schmutzbelästigung sowie die Angst der AnrainerInnen, dass durch eine Erschließung in das Berginnere nicht nur das Grundwasser gefährdet, sondern auch die Gefahr von rutschenden Hängen erhöht würde, im Mittelpunkt der Studiodiskussion.

Die Firma Rhomberg zeigte sich nach der Sendung diskussionsbereit und versuchte in Gesprächen mit den AnrainerInnen Lösungen zu finden. Wie Geschäftsführer Dipl.-Ing. Hubert Rhomberg versicherte, wurden Maßnahmen zur Lärm- und Schmutzminimierung getroffen. Zudem sei das Projekt der Bergerschließung von den Behörden nicht genehmigt und damit aufgegeben worden. Bedingt durch die ideale Verkehrsanbindung sei der Steinbruch dennoch eine Art Nahversorger, weshalb der Abbau weitergeführt werde. Eine Erweiterung des Abbaus in eine Tiefe von 15 Metern sei beabsichtigt.

Den AnrainerInnen zufolge hätten die Gespräche mit der Firma Rhomberg durchaus zu einer Verbesserung durch die umgesetzten Lärmschutzmaßnahmen geführt. Auch die Einstellung der Bergerschließung habe man erfreut zur Kenntnis genommen. Über die geplante Tiefenerweiterung sei man aber nicht informiert worden. Die AnrainerInnen befürchten nun eine Grundwasserbeeinträchtigung.

Volksanwältin Stoisits kritisierte in der Sendung, dass sich die AnrainerInnen immer wieder mit neuen Abbauvorhaben – neuerdings in die Tiefe – konfrontiert sehen. Ihre Befürchtungen und Vorbehalte seien daher mehr als verständlich. Die Volksanwaltschaft wird diesen Fall weiter prüfen, darauf achten, dass alle Gesetze eingehalten werden und gegebenenfalls Anregungen zu möglichen Verbesserungen der bestehenden Gesetzeslage geben.


Nachgefragt: Zufahrt für einen gehbehinderten Mann zu seiner Wohnung soll verbessert werden

Seit einem Schlaganfall vor 13 Jahren ist Herr L. schwer gehbehindert und muss mit einem Auto zu seiner Wohnung in der Wiener Neubaugasse gebracht werden. Bei der Neubaugasse handelt es sich um eine so genannte „verkehrsberuhigte Zone“, in die nur eingeschränkt zugefahren werden darf. Eine Sonderzufahrtsgenehmigung wurde für das Fahrzeug seiner Frau und das seiner Schwägerin bewilligt. Diese Genehmigung ist an die Kennzeichen der Fahrzeuge gebunden. Jedes andere Fahrzeug, sei es das eines Bekannten oder der Fahrtendienst für Menschen mit Behinderung, geht das Risiko einer Bestrafung ein, wenn es Herrn L. an seine Wohnadresse bringt. Zusätzlich dazu muss Herr L., auch wenn sich sein Gesundheitszustand nicht ändern wird, diese Bewilligung alle zwei Jahre neu beantragen.

Volksanwältin Stoisits kritisierte diese behindertenfeindliche Situation und diskutierte im Studio mit Herrn Mag. Herbert Wohlfahrt von der Magistratsabteilung für Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten (MA 46) sowie Herrn Mag. Leopold Bubak von der Magistratsabteilung für rechtliche Verkehrsangelegenheiten (MA 65). Sie bestätigte, dass die Behörde im vorliegenden Fall korrekt gehandelt hätte, da eine Zufahrtsbewilligung rechtlich gesehen nicht an eine Person gekoppelt sein und nur kennzeichenbezogen ausgestellt werden darf. Leider zeigt die Realität, dass diese Regelung den Betroffenen in seiner Mobilität stark einschränkt. Die beiden Vertreter der Gemeinde Wien kündigten zwei Verbesserungsmaßnahmen an: Zum einen könne die Anzahl der zufahrtsberechtigten Fahrzeuge bei der nächsten Antragsstellung erweitert werden, zum anderen würde die MA 46 die Möglichkeit einer Verordnungsänderung prüfen, um so die Zu- und Abfahrt von gewerblichen Behindertentransporten von einem Fahrverbot auszunehmen.

Volksanwältin Stoisits freute sich über dieses Entgegenkommen von Seiten des Magistrats, betonte jedoch, dass auch über den Einzelfall hinaus eine bessere Lösung im Sinne der behinderten Menschen gefunden werden müsse. Sie plädierte daher an den Bundesgesetzgeber, die bestehende Rechtslagen, vor allem was die Befristung der Zufahrtsbewilligungen betrifft, zu überdenken. Auch eine Befreiung behinderter Menschen von den Kosten für derartige Einzelgenehmigungen sollte der Landesgesetzgeber in Betracht ziehen.