Sterben in Eisenerz

14. November 2015

Als die Familie aus Eisenerz von der Ärztin der betagten Frau erfuhr, dass sie wohl bald sterben wird, sagten der Sohn und die Enkelin den bereits reservierten Platz im Pflegeheim ab und entschlossen sich, die Großmutter auf ihrem letzten Weg zu begleiten.

Einige Wochen später, am 20. Juli 2015 gegen 22.00 Uhr, verstarb die 85-Jährige im Beisein der Angehörigen. Nach ihrem Tod bemühte sich die Familie einen Arzt für die Totenbeschau zu finden. Die für die Totenbeschau zuständigen Ärzte waren an diesem Freitagabend nicht verfügbar.

Erst am darauffolgenden Tag kam ein praktischer Arzt, der den Tod feststellte. Die amtliche Totenbeschau durfte dieser jedoch nicht durchführen. Nach Überstellung der Großmutter durch die Bestattung kam es erst am Dienstag zur Totenbeschau durch den zuständigen Distriktsarzt, sodass die Familie erst am Mittwoch zu Mittag die Sterbeurkunde erhielt.

In Eisenerz bestehe, so Bürgermeisterin Christine Holzweber, ein großes Problem mit der ärztlichen Grundversorgung und damit einhergehend auch Schwierigkeiten, befähigte Ärzte für die Totenbeschau unter Vertrag zu nehmen. Dr. Gerhard Klima vom Gesundheitsfonds des Landes Steiermark ergänzt, dass es zwar gelinge, die Notfallversorgung zu gewährleisten, man habe jedoch auch in anderen peripheren Gebieten in der Steiermark ein Problem mit der ärztlichen Versorgung.

Volksanwalt Dr. Günther Kräuter ist bewusst, dass die Situation der gesundheitlichen Versorgung in ländlichen Gebieten schwierig ist, vor allem da Eisenerz auch an einem enormen Bevölkerungsrückgang leidet. Unerklärlich für ihn ist jedoch, wieso nicht auch die Allgemeinmediziner der Orte die Totenbeschau durchführen dürfen. Hier müsste es zu einem Umdenken kommen. Dadurch würde „ein Wulst an Bürokratie“ verschwinden.

Laut Dr. Klima suche man gerade in der Steiermark nach Lösungen, um die medizinische Versorgung in ländlichen Gebieten sicherzustellen. Volksanwalt Kräuter wird sich an die Verantwortlichen wenden, „denn strukturschwache Regionen gibt es nicht nur in der Steiermark.“

 

Nichtraucherschutz

Die Novelle zum Tabakgesetz soll am 1. Mai 2018 in Kraft treten und ein absolutes Rauchverbot in Gastronomiebetrieben bringen. Bis dahin bestehen aber weiterhin Unstimmigkeiten hinsichtlich der Auslegung des Gesetzes - so am Beispiel des Casinos Baden und eines großen Ringstraßen-Hotels.

Das Einschreiten der Volksanwaltschaft im Rahmen der ORF-Sendung „Bürgeranwalt“ zeigte Wirkung.

So fanden im Anschluss an die Sendung Besprechungen des Bundesministeriums für Gesundheit mit der Bezirkshauptmannschaft Baden sowie den Verantwortlichen des Casinos Baden statt. Der Bezirkshauptmann der BH Baden sagte die Einleitung eines Verwaltungsstrafverfahrens zu und die Verantwortlichen des Casinos versprachen die Umsetzung eines neuen Konzeptes, um den gesetzlichen Anforderungen zum Schutz der Nichtraucher zu entsprechen.

Auch hinsichtlich des Ringstraßen-Hotels gab es eine erfreuliche Entwicklung. Die Hotelleitung veranlasste ein absolutes Rauchverbot in dem im Hotel eingerichteten Lokal.