Stellungnahme der Volksanwaltschaft zum Entwurf der Änderung des Asylgesetzes 2005

1. Dezember 2015

Die Volksanwaltschaft sieht den Entwurf zur Änderung des Asylgesetzes von 2005 durchaus kritisch. 

Als besonders bedenklich beurteilt die Volksanwaltschaft den enormen Verwaltungsaufwand, der durch die neuen Regelungen hinsichtlich einer systematischen Prüfung befristet erteilter Aufenthaltsberechtigungen entstehen würde. Bereits jetzt haben sich  die Beschwerdezahlen über erstinstanzliche Asylverfahren, die nicht innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen sechs Monate abgeschlossen wurden, im Vergleich zu 2014 nahezu verdreifacht.

Auch die Neuregelung des Familiennachzuges ist für die Volksanwaltschaft besorgniserregend.

Details finden Sie in der Stellungnahme der Volksanwaltschaft zum Asylgesetz von 25. November 2015 hier und in der rechten Downloadspalte.