Sprengelfremder Schulbesuch – keine Aufnahme in Musische Schule?

5. September 2015

Die elfjährige Sabina ist eine musisch äußerst begeisterte Niederösterreicherin. Fast täglich spielt sie Klavier oder singt. Ihr Wunsch wäre es daher, dass sie die Neue Mittelschule Blindenmarkt mit ihrem musischen Schwerpunkt ab Herbst 2015 besuchen kann. Die erforderliche Aufnahmeprüfung hat das musikbegeisterte Mädchen bereits im Februar 2015 problemlos bestanden.

Kurz vor Schulschluss im Juni erfuhr die Familie, dass die Aufnahme in der NMS Blindenmarkt doch nicht möglich sei. Das Problem: Die NMS Blindenmarkt ist 14,5 km von ihrem Hauptwohnsitz Ybbs an der Donau entfernt und liegt somit in einem anderen Schulsprengel. Ybbs müsste für den Schulbesuch Schulerhaltungsbeitrag bezahlen, weigert sich aber. Das Argument: „Aufgrund des Erfordernisses der Sparsamkeit und des andernfalls gefährdeten Standortes könne kein Schulerhaltungsbeitrag an eine sprengelfremde Schule geleistet werden.“

Ist die Einhaltung eines nicht näher begründeten Prinzips wichtiger als das Wohl des Kindes, fragte sich Volksanwalt Dr. Peter Fichtenbauer. Darüber diskutierte er im Studio mit dem Bezirkshauptmann des Bezirks Melk und dem Bürgermeister von Ybbs an der Donau. Ebenso waren Sabina und ihr Vater zu Gast in der Sendung. Der Bezirkshauptmann sah keinerlei Hinderungsgründe, weshalb von Seiten der BH Melk auch eine entsprechende Freigabe erteilt wurde. Der Bürgermeister erklärte, dass er an die gesetzlichen Rahmenbedingungen gebunden sei und er sah für Sabina keine Möglichkeit, den Schulsprengel von Ybbs zu verlassen.

Der Bürgermeister von Blindenmarkt schlug in einer schriftlichen Stellungnahme vor, einen „Schülertausch“ vorzunehmen, da ein Kind aus seiner Gemeinde gerne nach Ybbs möchte. Somit wäre sowohl das Problem der Kosten, als auch die Gefährdung des Standortes ob zu weniger Schüler gelöst. Der Bürgermeister von Ybbs wollte sich vorerst nicht festlegen und betonte, dass auch die Schule in Ybbs gute Ausbildungsmöglichkeiten für musikalisch begabte Kinder biete.

Volksanwalt Dr. Fichtenbauer hoffte dennoch auf eine Lösung und betonte, dass auch der Rechnungshof auf die unflexible gesetzliche Regelung zur Schulsprengeleinteilung bereits mehrfach hingewiesen habe. Es ist an der Zeit, dass der Gesetzgeber sich dieser Thematik annimmt, die Volksanwaltschaft plädiert schon seit vielen Jahren dafür.

 

Nachgefragt: Lärmgeplagte Anrainerinnen und Anrainer in Salzburg

Bereits im Oktober 2010 berichtete der Bürgeranwalt von seit Jahren geplagten Anrainerinnen und Anrainer zweier Lokale im Salzburger Stadtteil Schallmoos. Der Grund für die Verärgerung war der ständige Lärm. Die Betroffenen waren zwischen einer Bar und einer Brauerei eingekesselt. Besuchermassen waren regelmäßig die ganze Nacht unterwegs -  und das nicht nur an Wochenenden.

Der Geschäftsführer der Lokale verwies in der Sendung auf die Genehmigungen der Lokale als Gasthof (bis 2.00 Uhr früh) und als Bar (bis 4.00 Uhr früh), die eingehalten würden. Der zuständige Sektionsleiter im Wirtschaftsministerium deutete an, dass das Magistrat Salzburg bei dem Versuch, die Sperrstunde vorzuverlegen, nicht optimal vorgegangen sei. Einen Bedarf, die Gewerbeordnung zu ändern oder zu ergänzen, sah er nicht.

Nachgefragt wurde wieder 2012, ob eine Lösung des Problems gefunden werden konnte, doch die Volksanwaltschaft konnte nichts Positives berichten. Es sei keine Lösung gefunden worden, eher Gegenteiliges: Die Sperrstunde des zweiten Lokals sei erweitert worden und es sollte ein drittes Lokal eröffnet werden. Der zuständige Stadtrat schloss damals ein neuerliches Verfahren auf Herabsetzung der Sperrstunde im Frühjahr 2012 nicht aus.

Mittlerweile ist für die Betroffenen ein kleiner Etappensieg gelungen: Die Diskothek „Sudwerk“ hat von Amts wegen ihre Sperrstunde von 4:00 Uhr Früh auf Mitternacht vorverlegen müssen. Die Sache ist allerdings noch nicht ausgestanden, da der Lokalbetreiber gegen den Bescheid berufen hat.

Volksanwalt Dr. Fichtenbauer resümierte zusammen mit dem Moderator Dr. Klaus Unterberger, dass eine schnelle Lösung anders aussehe und die „Mühlen tatsächlich langsam mahlen.“ Für die Betroffenen wäre eine endgültige Lösung längst notwendig.