Sinnlose AMS-Kurse?

26. Februar 2014

Jährlich müssen rund 300.000 Menschen in Österreich vom AMS vorgegebene Kurse besuchen. In letzter Zeit gab es verstärkt Kritik an den Kursen. Die Volksanwaltschaft präsentierte in der Sendung zwei Fälle.

Eine junge ausgebildete Pädagogin hatte sich im Sommer 2012 beim Landesschulrat für eine Stelle als Volksschullehrerin beworben, war jedoch zu diesem Zeitpunkt auf Platz 470 der Bewerbungen gereiht. Das AMS Steyr lud sie im Jänner 2013 ein, den Kurs „Zukunft aktiv“ zu besuchen. Dieser Kurs bietet Arbeitssuchenden Training in Persönlichkeit und Bewerbung. Da die Bewerbungen für den Schuldienst jedoch standardisiert sind, war die Teilnahme an besagtem Kurs für die Steyrerin nicht nachvollziehbar. Gerne hätte Sie an Kursen, die für ihre angestrebte Tätigkeit als Lehrerin wertvoll  gewesen wären, teilgenommen.

Laut Aussage eines Mitarbeiters des AMS Steyr kann in Fällen, in denen bereits die Notstandshilfe bezogen wird (wie bei der jungen Pädagogin aus Steyr) keine Rücksicht auf die Ausbildung oder die Vorlieben der Teilnehmerinnen und Teilnehmer genommen werden.

Glücklicherweise ist die Volksschullehrerin nicht mehr auf die Zuweisung des AMS angewiesen, da sie kurze Zeit später ihre erhoffte Stelle an einer oberösterreichischen Volksschule antreten konnte.

Anders ergeht es einer Niederösterreicherin, die aufgrund eines Burn-Out-Syndroms aus der IT-Branche ausschied. Sie wurde vom AMS an das a.t.z. süd, einem Arbeitstrainingszentrum, vermittelt, das Menschen, wie der diplomierten IT-Spezialistin, durch realitätsnahe Arbeitsbedingungen helfen soll, die Anforderungen des Arbeitsmarktes wieder zu bewältigen. Die 37-jährige fühlte sich von  der eintönigen Arbeit jedoch oft unterfordert, sie hatte zeitweise das Gefühl im falschen Arbeitstraining gelandet zu sein. Der Trainingsleitung sei, so der Vorwurf, nicht auf ihre Bedürfnisse eingegangen.

Nachdem ihr auch der Wunsch nach einer beruflichen Veränderung in Richtung Buchhaltung verwehrt geblieben war, meldete sich die Niederösterreicherin gänzlich vom AMS ab und versucht nun, sich ihren Berufswunsch selbst zu erfüllen.

AMS-Vorstandvorsitzender Dr. Herbert Buchinger räumte im ORF-Studio ein strukturelles Problem ein: „Die Zumutbarkeitsbestimmungen seien härter als viele Betroffene akzeptieren."  „Das größte Verbesserungspotenzial“ sieht der Vorstandsvorsitzende “in der Kommunikation vor Beginn der AMS-Maßnahmen“. Hier werde zu wenig Zeit investiert, um den Kundinnen und Kunden „den Sinn des Kurses klarzumachen“ oder gegebenenfalls die Maßnahme „zu korrigieren“. Grund hierfür sei ein Personalmangel beim AMS.

Laut Volksanwalt Dr. Günther Kräuter gebe es zwar viele gute Kurse, in denen Qualifikationen vermittelt werden, er betont aber: “Bei der hohen Anzahl an Beschwerden, kann man nicht mehr von Einzelfällen sprechen.“  Zudem hofft Kräuter, dass „Reformen angedacht werden“, ansonsten müsse man sich mit einem Sonderbericht an den Nationalrat und Bundesrat wenden.

Nachgefragt: Keine Genehmigung für Aktivrollstuhl

Eine Pensionistin aus Niederösterreich erhielt von der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse (NÖGKK), trotz ärztlicher Verordnung, keine Genehmigung für einen dringend benötigten Aktivrollstuhl. Volksanwalt Kräuter kritisierte die Ablehnung und forderte ein Umdenken. Die auf den Rollstuhl angewiesene Pensionistin werde durch die Ablehnung des Rollstuhls in ihrer Mobilität völlig eingeschränkt.

Noch in der ORF Sendung „Bürgeranwalt“ am 16. November 2013 gab der Vertreter der NÖGKK bekannt, dass die Kosten für den Aktivrollstuhl inklusive Elektroantrieb von der Krankenkasse übernommen werden. Zudem versicherte er, dass die NÖGKK ihre diesbezüglichen Richtlinien überdacht hat, damit Menschen die nötigen Hilfsmittel erhalten.

Die NÖGKK hielt ihre Zusage ein und stellte der Niederösterreicherin am 23. Dezember 2013 den lang ersehnten Aktivrollstuhl zur Verfügung.

„Durch die technische Entwicklung werden Hilfsmittel, wie Rollstühle, verbessert. Die Menschen, die sie benötigen, werden  in der Regel jedoch nicht gesünder. Hier müssen die Sozialversicherungsträger  österreichweit sensibler werden und den Vorgang optimieren“, betont Volksanwalt Dr. Günther Kräuter.