Schweinemastbetrieb verursacht unerträgliche Geruchsbelästigung

2. April 2014

In unmittelbarer Nachbarschaft einer steirischen Familie befindet sich ein Schweinemastbetrieb. Die Haltung von rund 1200 Tieren verursacht unerträgliche Geruchs- aber auch Lärmimmissionen. Seit Inbetriebnahme eines weiteren Stallgebäudes bzw. durch die offene Güllegrube hat sich die Situation weiter verschlechtert und einen Aufenthalt im Freien unmöglich gemacht. Bereits 2010 hatte die betroffene Familie Anträge auf Vorschreibung von Auflagen und Maßnahmen gestellt – die Gemeinde hat bis heute nicht gehandelt.

Volksanwältin Brinek fordert eine umgehende Überprüfung

Als bei einem der beiden Stallgebäude das Dach zusammengebrochen ist, erließ die Gemeinde lediglich einen Bescheid zur Behebung dieses Gebrechens, woraufhin der Schweinemastbetreiber behelfsmäßige Ausbesserungsarbeiten durchführte. Die Überprüfung seitens der Gemeinde, ob diese „Sanierungsarbeiten“ ausreichend waren, ist nicht bekannt - ein diesbezügliches Protokoll liegt der Volksanwaltschaft nicht vor. Weitere Auflagen, mit dem Ziel, die Situation der Nachbarn zu verbessern, wurden nicht vorgeschrieben. Volksanwältin Brinek dazu: „Das Gesetz sieht eindeutig vor, dass Maßnahmen zu ergreifen sind, um die Nachbarn ausreichend zu schützen. Darauf wartet die geplagte Nachbarsfamilie vergeblich seit Jahren. Ich verlange eine umgehende Überprüfung der aktuellen Situation und die Durchführung eines ordnungsgemäßen Verfahrens!“