Schäden durch Werkskanal

16. Mai 2015

Die Ursache für die Abschwemmung sei die fehlende Uferbefestigung. Für die Instandhaltung und Ufersicherungsmaßnahmen sei der Betreiber des Wasserkraftwerkes zuständig, doch die Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am See als Wasserrechtsbehörde setze nicht die notwendigen Schritte, obwohl sie im Jahr 2007 einen entsprechenden Bescheid erlassen hat, der den Werksbetreiber zur Instandhaltung und Durchführung von Ufersicherungsmaßnahmen aufforderte.

Bei einer Begehung der Bezirkshauptmannschaft im Jahre 2009 stellte ein Amtssachverständiger fest, dass keine „Gefahr im Verzug“ vorliege. Mittlerweile sind sechs Jahre vergangen, eine damals noch bestandene Holzverplankung ist nur mehr in Fragmenten erkennbar. Trotz alledem sieht die Bezirkshauptmannschaft keine Veranlassung, den im Jahre 2007 erlassenen Bescheid zu exekutieren.

Im ORF-Studio diskutieren die stellvertretende Bezirkshauptfrau und die Grundstücksbesitzerin mit Volksanwalt Dr. Peter Fichtenbauer und Dr. Peter Resetarits. Ein Vertreter des Kraftwerksbetreibers teilte über seinen Anwalt schriftlich mit, dass die Instandhaltung nicht in seinen Zuständigkeitsbereich fiele, sondern vielmehr auf Seiten der Republik liege. Die Behördenvertreterin erläuterte die Entstehungsgeschichte ab Ende des 19. Jahrhunderts bis zum zuletzt erlassenen Bescheid aus dem Jahre 2007 und hielt fest, dass aus Sicht der Behörde kein Handlungsbedarf bestehe.

Volksanwalt Dr. Fichtenbauer hielt fest, dass dem 2007 erlassenen Bescheid bis spätestens 30. September 2008 Folge geleistet werden hätte müssen. Bei der Begehung im Jahre 2007 habe der Amtssachverständige keine substantiellen Feststellungen getroffen. Eine im Bescheid klar als Dauerauflage angeführte Sicherung der Ufer wurde eindeutig unterlassen. Die Behörde ist von Amtswegen verpflichtet, die Auflagen der Bescheide zu überprüfen. Das sei nicht geschehen, wie aus den Aufnahmen des Beitrages klar ersichtlich ist.

„Die Untätigkeit der Behörde stellt einen klaren Missstand in der Verwaltung dar, der einer Bereinigung durch die zuständige Behörde bedarf. Die Ufersanierung wird zu Unrecht den betroffenen Grundstücksbesitzern aufgebürdet“, so der Volksanwalt.

 

Nachgefragt: Streit um Trinkwasser

Im Juni 2012 berichtete der „BürgerAnwalt“ über folgenden Fall: In zahlreichen Gemeinden der Oststeiermark werden seit bald hundert Jahren artesische Hausbrunnen von der Bevölkerung genutzt, heute sind es insgesamt etwa 3.000 an der Zahl. Die meisten der teilweise noch in der Zwischenkriegszeit angelegten Brunnen verfügen über eine unbefristete wasserrechtliche Bewilligung. Die steirischen Wasserrechtsbehörden wollen nun aber eine Sanierung der Anlagen erreichen und forderten die Brunnen- und Grundbesitzer zu Maßnahmen auf. Dies bedeutet in vielen Fällen aber eine Verschließung bzw. Neubohrung und damit auch Kosten – die Betroffenen protestierten. Der zentrale Punkt aus Sicht des Landes Steiermark sei der ressourcenschonende Umgang mit dem Tiefengrundwasser, welches unter anderem als Reserve für den Katastrophenfall gebraucht würde. Da bei den meisten der momentan genutzten Brunnen ein Teil des kostbaren Wassers ungenutzt im Boden versickern würde, wären technische Adaptionen bzw. die teilweise Verschließung der Brunnen notwendig. Eine mögliche Lösung für das Problem wäre, wie im Fall der Gemeinde Ludersdorf-Wilfersdorf, die gemeinsame bzw. genossenschaftliche Nutzung einer geringeren Anzahl von Brunnen.

Die Brunnenbesitzer sehen sich von der Behörde unter Druck gesetzt und können nicht verstehen, warum nach Jahrzehnten der reibungslosen Nutzung ihrer Brunnen nun plötzlich derartige Eingriffe seitens des Landes vorgesehen sind. Die Kosten für die technische Erneuerung der Brunnen wären für den Einzelnen zu hoch und nicht zweckmäßig, auch würden sie als Betroffene von der Behörde erst ernst genommen, seitdem sie sich, vertreten durch einen Anwalt, gemeinsam gegen die Forderungen der Behörde zur Wehr setzen würden.

Drei Jahre nach dem Bericht ergab sich für die Brunnenbesitzer ein ernüchterndes Ergebnis: Das Landesverwaltungsgericht wies einige Beschwerden ab. Volksanwalt Fichtenbauer hielt fest, dass Urteile Recht, aber nicht Gerechtigkeit schaffen. Kulturzivilisatorisch betrachtet, sei das Ergebnis äußerst unbefriedigend, da diese Brunnen seit Jahrzehnten sauberstes Trinkwasser für die Bevölkerung liefern. Eine Förderung sollte die technisch mögliche Sanierung der Brunnen leistbar machen. Verwaltungsökonomisch wäre eine Förderung sinnvoller, als mehrere tausend Einzelbescheide zu erlassen.