Sanierung eines alten Kanals
Auf dem Grundstück des Beschwerdeführers sowie auf weiteren umliegenden Grundstücken befindet sich eine Verrohrung (gemauerter Kanal) des sogenannten „Dinsendorferbaches“. Die Verrohrung verläuft auch auf Grundstücken der ÖBB und der Gemeinde Fohnsdorf. Die Gesamtlänge der Verrohrung beträgt ca. 1,5 km und ist wahrscheinlich schon vor 1939, möglicherweise schon vor 1914, von der Österreichischen Alpine Montan Gesellschaft (ÖAMG) errichtet worden. Die Bergbautätigkeit ist 1978 eingestellt worden. Diese Verrohrungen sind in verschiedenen Bereichen eingebrochen und es kommt dadurch zu Überschwemmungen und Schäden an landwirtschaftlich genutzten Grundstücken.
Die BH Judenburg erteilte der GKB-Bergbau GmbH, Rechtsnachfolgerin der ÖAMG, einen wasserpolizeilichen Auftrag zur Instandsetzung der Verrohrung auf dem Grundstück des Beschwerdeführers. Diesen Bescheid behob das Amt der Landesregierung und stellte fest, dass die Verantwortung jedem einzelnen Grundstückseigentümer – und nicht der GKB - zufalle.
Volksanwalt Dr. Fichtenbauer kritisiert die lange Dauer der wasserrechtlichen Verfahren erster und zweiter Instanz von zwei bzw. eineinhalb Jahren mit dem Ergebnis, dass knapp vier Jahre vergeudet wurden, womit sich der Zustand der Anlagen in der Zwischenzeit sehr verschlechtert habe. In Folge würden damit auch die Sanierungskosten entsprechend höher ausfallen. Die betroffenen Landwirte betonen, dass sie mit diesen Kosten unzumutbar belastet würden, zumal der Nutzen einer funktionsfähigen Verrohrung in erster Linie dem Bergwerksbetrieb und der Gemeinde Fohnsdorf zugekommen sei bzw. zukomme. Aus diesem Grund schlägt Volksanwalt Dr. Fichtenbauer vor, die Kosten für die voraussichtliche Sanierung zu je einem Viertel auf das Land Steiermark, die Gemeinde, die GKB-Bergbau GmbH und auf die Grundeigentümer aufzuteilen.
Sowohl der Vertreter der Gemeinde, als auch der Rechtsanwalt der GKB weisen jede Verantwortung in Zusammenhang mit der Sanierung des Kanals von sich und stehen dem Vorschlag des Volksanwalts ablehnend gegenüber. Hofrat Dr. Frank vom Amt der Steiermärkischen Landesregierung betont hingegen das Interesse des Landes, sich an der Sanierung zu beteiligen und ein Konzept ausarbeiten zu wollen, will aber eine Gesamtlösung unter Einbindung aller Betroffener.
Für Volksanwalt Dr. Fichtenbauer ist es unabdingbar, dass an einer Gesamtlösung gearbeitet wird, zumal die Sanierung des Kanals auch öffentlichen Interessen dient. Die Volksanwaltschaft wird die künftige Entwicklung dieses Falles daher weiter beobachten.