Prüfschema, Methodik und Veranlassung der Volksanwaltschaft und ihrer Kommissionen

23. Juli 2015

Die Kommissionen müssen sich bei den ihnen anvertrauten Aufgaben an leitenden Prinzipien orientieren und sich an nationale und internationale Rechtsnormen halten, wie z.B. die UN-Behindertenrechtskonvention und das UN-Fakultativprotokoll zur Verhütung von Folter. Vergleichbare Ergebnisse für ganz Österreich können dann erzielt werden, wenn bei den Besuchen mit nachvollziehbarer Methodik vorgegangen wird. Wichtig dabei ist eine gute Besuchsvorbereitung unter Festlegung eines Besuchsthemas, das durch eine Mehrzahl von Schritten erhoben wird. Jede Beobachtung wird genau dokumentiert, um adäquate Schlussfolgerungen ziehen zu können. Neben dem vorgenommenen Besuchsthema soll aber der Blick auf situationsbedingte und unvorhergesehene Beobachtungen immer frei bleiben.

Das SPT (Subcommittee on the Prevention of Torture ) der UNO, dem die Volksanwaltschaft als NPM jährlich Bericht erstattet, hat sich positiv über die bisherige Arbeit des NPM geäußert, aber auch Anregungen ausgesprochen. So sollen die Arbeitsmethoden klar und transparent sein, damit Ergebnisse der Arbeit des NPM noch deutlicher sichtbar werden. Die Volksanwaltschaft hat daher zusammen mit den Leiterinnen und Leitern der Kommissionen die gemeinsame Vorgangsweise festgehalten. Aber nicht nur für das SPT, sondern auch für alle Einrichtungen, die von den Kommissionen besucht werden, ist eine Darstellung der Arbeitsweise des NPM von Bedeutung.

Nähere Details zur Arbeitsweise der Kommissionen und der Volksanwaltschaft im Rahmen des Nationalen Präventionsmechanismus finden Sie hier.