NPM: Auftaktveranstaltung - Rede der Vorsitzenden des Menschenrechtsbeirates

10. Juli 2012

Mit 1. Juli 2012 wurde die Volksanwaltschaft zum "Menschenrechtshaus der Republik". Sie ist damit auch für den Schutz und die Förderung von Menschenrechten zuständig.

Am 10. Juli 2012 fand dazu im Parlament die feierliche Auftaktveranstaltung statt. Nach der Begrüßung durch Nationalratspräsidentin Mag. Barbara Prammer präsentieren die Vorsitzende der Volksanwaltschaft Volksanwältin Mag. Terezija Stoisits, Volksanwalt Dr. Peter Kostelka und Volksanwältin Dr. Gertrude Brinek die neuen Aufgaben der Volksanwaltschaft. Anschließend stellt DDr. Renate Kicker als Vorsitzende den neu von der Volksanwaltschaft eingerichteten Menschenrechtsbeirat vor, der von jetzt an die Volksanwaltschaft in Menschenrechtsfragen beraten wird.

Untenstehend der Redebeitrag von DDr. Kicker im Wortlaut (es gilt das gesprochene Wort):

Der Volksanwaltschaft  ist zur Erfüllung ihrer neuen Aufgabe als Präventionsmechanismus zur Verhütung von Menschenrechtsverletzungen ein Menschenrechtsbeirat zugeordnet.  Dieser Beirat hat sich bereits am 11. April dieses Jahres konstituiert um die im OPCAT Durchführungsgesetz vorgesehenen Anhörungsrechte für die Bestellung der Kommissionsleitungen sowie der Kommissionsmitglieder, die von der Volksanwaltschaft  noch vor dem 1. Juli, dem Inkrafttreten dieses Gesetzes, bestellt werden sollten, wahrzunehmen. Dafür wurde der Menschenrechtsbeirat zweimal einberufen und hat dabei auch seine Geschäftsordnung diskutiert und eine Weichenstellung insofern vorgenommen als nicht nur die im Gesetz vorgesehenen Mitglieder sondern auch deren Ersatzmitglieder  berechtigt sind gleichzeitig  an den Sitzungen des Menschenrechtsbeirates teilzunehmen. Der Beirat umfasst daher in voller Besetzung neben den beiden Vorsitzenden,  16 von Ministerien und den Ländern ernannte Persönlichkeiten und ebenso viele, die von Nichtregierungsorganisationen in einem Prozess der Selbstorganisation vorgeschlagen wurden. Das Spektrum der professionellen Kompetenz des Menschenrechtsbeirates umfasst daher auch alle Bereiche der zukünftigen Prüftätigkeit der Volksanwaltschaft und deren Kommissionen. Dies ist auch notwendig, da diesem Beirat für seine Tätigkeit kein eigenes Budget und keine gesonderte personelle Infrastruktur zur Verfügung stehen.

Eine nun zu Beginn, aber auch in weiterer Zukunft, wichtige Aufgabe des Menschenrechtsbeirates ist es die Volksanwaltschaft bei der Entscheidung darüber zu beraten welche Schwerpunkte bei der präventiven Kontrolle von Orten der Freiheitsentziehung gesetzt werden sollen. Gleichzeitig mit der Schwerpunktsetzung müssen die Prüfstandards, die die Kontrollorgane der Volksanwaltschaft - die Kommissionen und ihre Besuchsdelegationen -  anzuwenden haben, im Vorhinein festgelegt werden, um ein einheitliches Vorgehen zu gewährleisten.  Dabei wird dem Menschenrechtsbeirat, der dafür Vorschläge erstatten kann, eine wichtige Funktion zukommen. Das Dialogforum aus Vertretern von Menschenrechtsorganisationen und einschlägigen Ministerien hat jedenfalls das entsprechende Potential um internationale Menschenrechtsstandards in nationale Prüfstandards zu übersetzen. Da Standardsetzung auch im internationalen Bereich ein dynamischer Prozess ist, der einer ständigen Entwicklung und Anpassung an neue Herausforderungen unterliegt, wird es Aufgabe des Nationalen Präventiven Mechanismus  mit Unterstützung des  Menschenrechtsbeirates sein, die nationalen Standards begleitend zu entwickeln. Die einheitlichen Prüfstandards werden dann auch die Basis für den Menschenrechtsbeirat in der Beratung der Volksanwaltschaft bei Missstandsfeststellungen bilden und in der Beurteilung ob die vorgeschlagenen Empfehlungen geeignet sind, die vorgegebenen menschenrechtlichen Standards zu erreichen.

Die Bedeutung des Menschenrechtsbeirates als Beratungsorgan der Volksanwaltschaft bei der Umsetzung des Anspruches „Menschenrechtshaus der Republik Österreichs“ zu sein, wird von folgenden Faktoren abhängen:  

  1. Dass dem Menschenrechtsbeirat in Ermangelung einer eigenen Infrastruktur eine entsprechende Unterstützung durch das in der Volksanwaltschaft eingerichtete OPCAT Sekretariat gewährleistet wird.
  2. Dass der Informationsfluss zwischen Kommissionen, Volksanwaltschaft und Menschenrechtsbeirat so organisiert wird, dass die Beratungstätigkeit begleitend in den Entscheidungsprozess einfließen kann und nicht erst nachträglich als Korrektiv. 
  3. Dass die Volksanwaltschaft dem Menschenrechtsbeirat und seiner Beratungstätigkeit auch gegenüber den Kommissionen und der Öffentlichkeit eine „visibility“  verleiht um damit auch einen Diskurs zu unterschiedlichen menschenrechtlichen Auffassungen zu ermöglichen. 

Meine Aufgabe als Vorsitzende des Menschenrechtsbeirates sehe ich darin, meine praktischen Erfahrungen als langjähriges Mitglied des Europäischen Komitees zur Verhütung von Folter (CPT) in der Anwendung menschenrechtlicher Standards in zahlreichen Kontrollbesuchen von Haftorten in den Mitgliedstaaten des Europarates, in dieses neue Gremium einzubringen.  Darüber hinaus werde ich mich bemühen die Transformation des Menschenrechtsbeirates vom Innenministerium zur Volksanwaltschaft  mit einer völlig neuen Aufgabenstellung  nach Innen und Außen erfolgreich durchzuführen. Es ist ein großes Anliegen, dass die wertvollen Erfahrungen des bisherigen Menschenrechtsbeirates vor allem in der Datensammlung und Standardsetzung  im Sinne von Kontinuität gewahrt werden.