Menschenrechtsbeirat tritt erstmals unter neuem Vorsitz zusammen

11. April 2012

Ab 1. Juli 2012 erhält der Menschenrechtsbeirat, der bisher im Innenministerium angesiedelt war, neue Rechtsgrundlagen und damit neue Aufgaben. Er wird nunmehr als beratendes Gremium bei der Volksanwaltschaft eingerichtet und berät die Mitglieder der Volksanwaltschaft bei der Festlegung genereller Prüfschwerpunkte sowie vor der Erstattung von Missstandsfeststellungen und Empfehlungen. Außerdem macht er Vorschläge, wie einheitliche Vorgehensweisen und Prüfstandards gewährleistet werden können und hat bei der Besetzung der Kommissionsmitglieder ein Anhörungsrecht.

Der neue Menschenrechtsbeirat ist nicht Teil der NPM-Struktur, er hat in Zukunft eine völlig neue Funktion als „menschenrechtlicher Aufsichtsrat der Volksanwaltschaft“. Der oder die Vorsitzende, die Mitglieder und die Ersatzmitglieder des Menschenrechtsbeirates werden von der Volksanwaltschaft bestellt. Sie sind in Ausübung ihrer Tätigkeit an keine Weisungen gebunden und müssen über spezifische Fähigkeiten und Fachkenntnisse auf dem Gebiet der Menschenrechte verfügen.

In Vorbereitung der konstituierenden Sitzung des Menschenrechtsbeirates am 11. April 2012 haben die Mitglieder der Volksanwaltschaft mit Wirkung von 1. Juli 2012 DDr. Renate Kicker als Vorsitzende des neuen Menschenrechtsbeirates bestellt. Dr. Gabriele Kucsko-Stadlmayer wird die Funktion der stellvertretenden Vorsitzenden übernehmen. Ass.-Prof. DDr. Renate Kicker lehrt am Institut für Völkerrecht und Internationale Beziehungen an der Universität Graz und war jahrelang Mitglied im Europäischen Ausschuss zur Verhütung von Folter (CPT). Univ.-Prof. Dr. Gabriele Kucsko-Stadlmayer ist stellvertretende Vorständin des Instituts für Staats- und Verwaltungsrecht der Universität Wien und seit 2008 stellvertretende Vorsitzende des bisherigen Menschenrechtsbeirates.

Die Mitglieder und Ersatzmitglieder des Beirates werden paritätisch von Nichtregierungsorganisationen und Ministerien vorgeschlagen und von der Volksanwaltschaft bestellt. Bereits Ende Februar 2012 informierten die Mitglieder der Volksanwaltschaft Vertreterinnen und Vertreter von nicht-staatlichen Organisationen der Zivilgesellschaft, die sich für die Wahrung der Menschenrechte einsetzen, über die Möglichkeit der Mitwirkung der Zivilgesellschaft im neu einzurichtenden Menschenrechtsbeirat. In einem offenen Diskussionsprozess, an dem mehr als 30 NGOs aktiv teilnahmen, wurde ein Gesamtvorschlag der zur Wahrung der Menschenrechte tätigen NGOs für die Tätigkeit im Menschenrechtsbeirat erarbeitet und der Volksanwaltschaft übermittelt. Auch die im Menschenrechtsbeirat repräsentierten Bundesministerien und Länder haben bereits Vertreterinnen und Vertreter nominiert.