Lernhilfen für blindes Mädchen

11. Mai 2013

Im Alter von 16 Monaten erblindete Sofia an den Folgen eines Gehirntumors. Das Mädchen ist heute sieben Jahre alt und besucht mittlerweile die 1. Klasse Volksschule in seinem Heimatort Neufeld im Burgenland. Zum Lernen verfügt Sofia über einen „Perkins-Brailler“, einer Art Schreibmaschine für sehbehinderte Kinder. Doch für das nächste Schuljahr benötigt sie erweiterte und bessere Lernhilfen.

Die Kosten für ein Notebook mit spezieller Software und Braille-Zeile mit Blindenschrift, einen passenden Drucker und die dafür benötigten Schulungen würden sich auf 27.000 Euro belaufen. Diese Kosten können Sofias Eltern jedoch nicht alleine aufbringen. Im Oktober 2012 stellten sie deshalb einen Antrag bei der Bezirkshauptmannschaft Eisenstadt-Umgebung auf Gewährung eines Zuschusses.

Die BH versicherte der Familie zunächst, dass zwar mit einem Selbstbehalt zwischen 4.000 und 5.000 Euro zu rechnen sei, aber den Großteil das Land übernehmen werde. Die Familie erhielt schließlich einen negativen Bescheid. Das Land Burgenland werde nichts beisteuern, da das Einkommen der Familie zu hoch sei und diese nicht sozialbedürftig im Sinne des Sozialhilfegesetzes sei.

Sozialhilfe und Behindertenhilfe fallen in die Zuständigkeit der Länder. Wäre die Familie in Niederösterreich wohnhaft, würde sie finanzielle Unterstützung für die komplette Ausstattung erhalten. Denn das Land Niederösterreich bezahlt das Geld aus einem eigenen Hilfsmittelpool. Die Bürger können diese Hilfe unabhängig vom Familieneinkommen in Anspruch nehmen.

In der Sendung kritisierte Volksanwalt Dr. Peter Kostelka das Vorgehen der Behörden. Keine Familie könne es einfach verkraften, ein halbes Jahresgehalt für die Bezahlung dieser Geräte aufzuwenden. „Es ist die Aufgabe der öffentlichen Hand hier den Betroffenen beizustehen. Es ist falsch, rigide Grenzen festzulegen, stattdessen muss im Einzelfall nach einer Lösung gesucht werden“, so Volksanwalt Kostelka.

Außerdem dürfe nicht die Zufälligkeit von Landesgrenzen ausschlaggebend dafür sein, ob man einen Bildungszugang erhält oder nicht, kritisiert Volksanwalt Kostelka. Auch Dr. Markus Wolf vom Dachverband für Blinde und Sehbehinderte sprach sich für die Einführung bundesweit einheitlicher Regelungen aus.

Schlussendlich lenkte das Land Burgenland aber ein. In einer Stellungnahme des Landes vom 30. April hieß es, dass daran gearbeitet wird, eine Braille-Zeile für Sofia zur Verfügung zu stellen. Landeshauptmann Hans Niessl gab schließlich am Tag der Sendung bekannt, das Land Burgenland werde die gesamten Kosten übernehmen und schon bald die Lernhilfe nach Neufeld liefern.

 

Nachgefragt: Fehler beim Ausfüllen des Antrages auf Kinderbetreuungsgeld

Nach der Geburt der ersten Tochter stellte eine oberösterreichische Familie einen Antrag auf Kinderbetreuungsgeld. Doch beim Ausfüllen des Formulars unterlief der Mutter ein Fehler. Sie setzte ein Kreuz an der falschen Stelle: Anstatt der einkommensabhängigen Variante, durch die sie 80 Prozent des letzten Gehaltes bekommen hätte, wählte sie irrtümlich die pauschalierte Variante. Bei dieser erhält sie im Monat rund 1.000 Euro Kindergeld.  Durch diesen Fehler entgehen der Familie rund 400 Euro im Monat.

Trotz rascher Kontaktaufnahme mit der zuständigen Gebietskrankenkasse, bekam die junge Familie die Auskunft, dass eine einmal getroffene Auswahl nicht mehr abgeändert und der Antrag auch nicht zurückgezogen werden könne. Volksanwalt Dr. Peter Kostelka übte an den Härten des Kinderbetreuungsgeldgesetzes Kritik. Er verwies darauf, dass an die Volksanwaltschaft zahlreiche Beschwerden mit ähnlich gelagerten Sachverhalten gehen und in den Tätigkeitsberichten an den National- und Bundesrat bereits auf dieses Problem hingewiesen wurde. In der Sendung vom Oktober 2012 wies das zuständige Ministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend daraufhin, an einer Gesetzesänderung zu arbeiten.

„Inzwischen gibt es eine entsprechende Regierungsvorlage. Obwohl die Novelle zum Kinderbetreuungsgeld in die richtige Richtung geht, sind die Änderungen immer noch unzureichend. Familien haben nach der Antragsstellung nun 14 Tage Zeit, um gegebenenfalls eine Änderung vorzunehmen. Diese Frist greift aber zu kurz, weil vielen in dieser Zeit der Fehler nicht auffallen wird“, so Volksanwalt Kostelka. Sein Vorschlag: „Ab Zustellung der Bestätigung der Wahl des Kinderbetreuungsgeldes sollen die Eltern eine Woche Zeit haben, Änderungen bekannt zu geben.“

Die Volksanwaltschaft werde sich an den Familienausschluss des Nationalrats wenden, um eine flexiblere Lösung im Interesse der jungen Familien zu finden, betont Volksanwalt Kostelka.