Kritik an der Gesetzesnovelle zum Staatsbürgerschaftsrecht

18. März 2013

Restriktive Einbürgerungsregelungen schließen Personengruppen vom Staatsbürger-schaftserwerb aus

In der Stellungnahme zur Novelle des Staatsbürgerschaftsgesetzes kritisiert die Volksanwaltschaft, dass die vorhandenen Härten bei der Einbürgerung nicht beseitigt werden. „Die im Gesetzesentwurf vorgeschlagenen Änderungen des Staatsbürgerschaftsrechts sind nur teilweise eine Korrektur der enormen Verschärfungen, die im Rahmen der Gesetzesnovelle 2006 stattgefunden haben", kritisiert Mag.a Terezija Stoisits, Vorsitzende der Volksanwaltschaft.

Der gesicherte Lebensunterhalt ohne Härtefallklausel gilt weiterhin als Voraussetzung für die Erlangung der Staatsbürgerschaft. Ausnahmen soll es nur für Menschen mit  Behinderung oder einer dauerhaften, schwerwiegenden Krankheit geben. Das Gesetz sieht aber keine Berücksichtigung unverschuldeter finanzieller Notlagen vor. „Für viele Menschen, die sich schon lange in Österreich aufhalten, gut integriert sind, alle sonstigen Voraussetzungen erfüllen, ist es folglich unmöglich, die Staatsbürgerschaft zu erlangen. Zahlreiche Prüffälle der Volksanwaltschaft zeigen, dass Betroffene trotz aller Bemühungen die strengen Erfordernisse nicht erfüllen können – etwa durch unverschuldeten Verlust der Arbeit oder eines zu niedrigen Gehaltes“, erläutert Stoisits.

Die vorgelegte Novelle beseitigt auch nicht die Ungleichbehandlung von ehelichen und unehelichen Kindern österreichischer Väter. „Uneheliche Kinder österreichischer Väter erhalten laut Gesetzesentwurf nur dann die Staatsbürgerschaft automatisch, wenn sie bereits vor der Geburt vom Vater anerkannt werden. „Damit wird die Diskriminierung unehelicher Kinder von österreichischen Vätern weiter fortgesetzt“, erläutert Stoisits. Die Volksanwaltschaft picht auf die Umsetzung ihrer Forderung, ehelichen und unehelichen Kindern österreichischer Väter die Staatsbürgerschaft kraft Abstammung zuzusprechen und damit eine tatsächliche Gleichstellung herbeizuführen.

Ebenfalls nicht aufgegriffen wurde die Forderung der Volksanwaltschaft, beim Nachweis von Deutschkenntnissen eine Ausnahmeregelung für anerkannte Flüchtlinge, die Analphabeten sind, zu machen. „Für Menschen, die Analphabeten in ihrer Muttersprache sind, ist der Nachweis von Kenntnissen einer fremden Sprache auf dem vorgesehenen Niveau unmöglich. Damit wird  diese kleine Personengruppe vom Staatsbürgerschaftserwerb praktisch ausgeschlossen“, kritisiert Stoisits.  Die Volksanwaltschaft schlägt vor, dass für nicht-alphabetisierte, anerkannte Flüchtlinge das nachweisliche Bemühen um die Erlangung der Deutschkenntnisse, etwa durch Kursbesuchsbestätigungen, ausreichend ist.

Die Volksanwaltschaft begrüßt die Erleichterungen der Einbürgerungsverfahren von Adoptivkindern, kritisiert aber, dass das Gesetz keinen automatischen Erwerb der Staatsbürgerschaft von Minderjährigen, die von österreichischen Staatsbürgern adoptiert worden sind, vorsieht.