Kostenstreit um Defibrillator

10. Juni 2014

Während eines Friseurbesuches mit seinem Sohn erleidet ein Familienvater einen Herzinfarkt mit Kreislaufstillstand. Er wird noch vor Ort reanimiert und defibrilliert. Nach Behandlungen im Krankenhaus der Elisabethinen in Linz verzichten die Internisten im  Landeskrankenhaus Steyr, in das der 43-Jährige verlegt wird, auf das Implantieren eines Defibrillators wegen einer möglichen Besserung der Herzmuskelschwäche. Unter Einbeziehung der Firma ZOLL CMS Medical Österreich GesmbH entscheidet man sich für einen externen Defibrillator „LifeVest“. Das Gerät soll das Herz des Patienten überwachen und eventuelle gefährliche Herzrhythmusstörungen durch Elektroschocks korrigieren.

Nachdem sich die Herzleistung aber nicht besserte, wird dem Niederösterreicher im März 2014 ein Defibrillator eingesetzt. Als die Rechnung der „LifeVest“ von mehr als € 10.000,- beglichen werden soll, lehnen sowohl die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (NÖGKK) als auch die Oberösterreichische Gesundheits- und Spitals AG (gespag) als zuständiger Krankenhausträger ab.

Der Familienvater wandte sich mit seiner Beschwerde an Volksanwalt Dr. Günther Kräuter, der in der ORF-Sendung „Bürgeranwalt“ die Ablehnung der Kostenübernahme scharf kritisiert. „Enttäuschend“ ist für Volksanwalt Kräuter auch, dass weder ein Vertreter der NÖGKK noch ein Vertreter der Gesundheits- und Spitals AG (gespag) bereit war, in der Sendung Stellung zu nehmen.

Die NÖGKK teilt schriftlich mit, dass die Kostenübernahme der LifeVest nicht in den Aufgabenbereich der Sozialversicherung falle, sondern ein Bestandteil der Leistung des behandelnden Krankenhauses sei. Für die gespag stellt die LifeVest einen Heilbehelf dar, dessen Kosten vom Sozialversicherungsträger getragen werden müssten.

Für Volksanwalt Dr. Günther Kräuter ist es „entsetzlich“, dass dieser Kostenstreit auf dem Rücken des Patienten ausgetragen wird. Hier müsse eine gemeinsame Lösung gefunden werden, damit der Betroffene nicht auf den Kosten sitzen bleibt.

Noch während der Sendung wird mitgeteilt, dass die Firma ZOLL CMS Medical Österreich GesmbH dem arbeitssuchenden Familienvater die Kosten nicht in Rechnung stellen wird. Volksanwalt Kräuter zeigt sich erfreut über den Ausgang im Fall des Niederösterreichers, merkt jedoch an, dass die Situation weiterhin „ungeklärt“ sei und man sich diesbezüglich an den Hauptverband der Sozialversicherungsträger wenden werde.

Nachgefragt: Intensivpflege zuhause – Wer übernimmt die Kosten?

Infolge eines tragischen Unfalls ist ein 46-jähriger Wiener rund um die Uhr auf die Hilfe von sondermedizinisch ausgebildetem Personal angewiesen. Da die finanziellen Ressourcen der Familie, die bislang die Kosten für die Pflege zuhause übernommen hat, nun ausgeschöpft sind, droht die Verlegung in ein Geriatriezentrum. In der ORF-Sendung „Bürgeranwalt“ diskutierte Volksanwalt Kräuter mit der Direktorin der Wiener Gebietskrankenkasse (WGKK), Dr.in Karin Zoufal, über die Möglichkeiten der Kostenübernahme.

Die WGKK teilte während der Sendung im Mai mit, dass die Kosten nicht übernommen werden können, da die gesetzliche Grundlage fehle. Die Volksanwaltschaft lud daraufhin Vertreterinnen und Vertreter der WGKK, des Fonds Soziales Wien, des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger und des Bundesministeriums für Gesundheit zu einem „Runden Tisch“ ein, um dem zweifachen Familienvater die Intensivpflege zuhause zu ermöglichen.

„Es hat sich einiges seit der Sendung entwickelt“, berichtet Volksanwalt Dr. Günther Kräuter in der Sendung „Bürgeranwalt“. So konnte die betroffene Familie ein weiteres Gutachten erbringen, das belegen soll, dass für den Betroffenen die beste Pflege zuhause möglich sei.

Volksanwalt Dr. Günther Kräuter zeigt sich über die Diskussionsbereitschaft der Vertreterinnen und Vertreter, die allesamt der Einladung gefolgt sind, erfreut und hofft nun auf eine rasche Einigung zur Kostentragung bis Ende Juni.