Kostelka: Zahnprothese

3. April 2010

ORF-Sendung "Bürgeranwalt" - Ausstrahlung vom 3.4.2010

In der Sendung „Bürgeranwalt“ vom 3. April 2010 beschäftigt sich Volksanwalt Dr. Peter Kostelka mit den Problemen einer jungen Frau aus Schwarzach, die als medizinischer Sonderfall gilt: Die inzwischen 19-Jährige hat - im Gegensatz zu ihrer Zwillingsschwester – schon vom Kleinkindalter an massive Zahnprobleme. Ihre Kieferknochen waren nur schwach ausgebildet und es stellte sich heraus, dass auf Grund einer hochgradigen Aplasie nur wenige bleibende Zähne im Gebiss angelegt waren. Neben Kau- und Sprachproblemen war insbesondere die seelische Belastung des Mädchens, das wegen fehlender Zähne in der Schule und während der Berufsausbildung ins Abseits geriet, groß. Ein Martyrium für die Eltern begann; unzählige Ärzte wurden konsultiert und sahen sich aber außer Stande zu helfen. Die Universitätsklinik für Mund-Kiefer- und Gesichtschirurgie in Salzburg hat sich nach vielen Irrläufen schließlich des Mädchens angenommen und nach langwierigen und schmerzhaften kieferorthopädischen Behandlungen überhaupt erst die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass ein Zahnarzt eine gute Ausgangslage für eine notwendige prothetische Versorgung vorfindet.

Auch ein Heilkostenplan wurde zwischenzeitig erstellt; ca. 14.000 Euro würde es kosten, eine Zahnsanierung durch Kronen, Brücken und Implantate vorzunehmen. Dies ist aber für die erst ins Berufsleben eingetretene junge Frau und deren Eltern nicht finanzierbar, weshalb sich die Familie an Volksanwalt Dr. Peter Kostelka wandte. Dieser kritisierte, dass sich seitens der Salzburger Gebietskrankenkasse niemand zuständig fühlte, um das evidente Problem zu erörtern. Statt dessen habe man der Mutter in einer Geschäftsstelle der Salzburger Gebietskrankenkasse quer über den Raum zugerufen, dass keine Unterstützung möglich sei.

Der festsitzende Zahnersatz ist zwar grundsätzlich keine Kassenleistung. Dies dafür notwendigen Aufwendungen muss der Versicherte somit auf eigene Rechnung tragen; es sei denn, es liegt – wie hier - ein medizinischer Sonderfall vor, der eine Versorgung mit einem abnehmbaren Zahnersatz unmöglich macht. In solchen Ausnahmefällen hat auch die Salzburger Gebietskrankenkasse nach der von ihr selbst beschlossenen Satzung jedenfalls Kostenzuschüsse zu leisten. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit im Rahmen des Unterstützungsfonds – abgestellt auf die jeweilige soziale Situation – weitere Hilfestellungen bei so außergewöhnlichen Zahndefekten zu leisten.

Insgesamt ortet Volksanwalt Dr. Kostelka Schwächen im österreichischen Gesundheitssystem bei der zahnmedizinischen Versorgung. Ebenso fordert er, dass für zahnmedizinische Ausnahmefälle Stellen eingerichtet werden, die direkte Beratung, Unterstützung und Hilfe anbieten.