Kostelka: Im Diskriminierungsrecht soll in Zukunft Verbandsklage möglich sein

2. Dezember 2010

Die Volksanwaltschaft hat aufgrund einer vom Klagsverband und ZARA eingebrachten Beschwerde gegen mehrere Punkte der Verfahrensführung vor den Senaten der Gleichbehandlungskommission ein umfangreiches Prüfungsverfahren durchgeführt. In diesem Zusammenhang spricht sich der prüfzuständige Volksanwalt Dr Peter Kostelka für die Schaffung der Möglichkeit einer Verbandsklage im Gleichbehandlungsrecht aus.

„Hintergrund der Prüfung durch die Volksanwaltschaft sind mehrere internationale Berichte, die Verbesserungsbedarf bei der Bekämpfung von Diskriminierung in Österreich orten. So übt der Europarat Kritik an der mit mittlerweile 50 Gesetzen, entsprechend unterschiedlichen Verfahren und zuständigen Organen unübersichtlichen und zersplitterten österreichischen Rechtslage im Bereich Antidiskriminierung", so Kostelka. Auch die in Wien angesiedelte Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) hat in ihrem Jahresbericht 2009 hervorgehoben, dass Österreich so wie einige andere EU-Länder ein wachsendes Problem mit rassistischen, antisemitischen und rechtsradikalen Übergriffen hat.

Im Prüfverfahren ging es um mehrere Aspekte der Verfahren vor der Gleichbehandlungskommission, ein besonderes Augenmerk lag dabei auf der Teilnahme von NGO-Vertreterinnen und –vertretern in den Verfahren. „Die Volksanwaltschaft hat hier unter anderem auch die die Schaffung der Möglichkeit einer Verbandsklage angeregt", so Kostelka. „Diese wäre im Gleichbehandlungsrecht äußerst sinnvoll. Sie ist vor allem dort notwendig, wo keine betroffene Person bereit ist, sich auf ein Verfahren einzulassen, wo aber die Diskriminierung in der Öffentlichkeit deutlich wahrnehmbar ist. Dies gilt insbesondere bei diskriminierenden Inseraten, Aufschriften oder Allgemeinen Geschäftsbedingungen. So könnte ein erfolgreicher Beitrag zur Verbesserung des Diskriminierungsschutzes in Österreich geleistet werden", erläutert Kostelka.

Dazu haben die bisherigen Diskussionen aber gezeigt, dass diese vor allem von den Interessenvertretungen der Arbeitgeberseite vehement abgelehnt wird. „Bundesminister Hundstorfer hat mich darüber informiert, dass auch die von der Volksanwaltschaft ebenfalls angeregte Besetzung der Senate auch mit NGO-Vertreterinnen und -Vertretern sowie eine gesetzlich verankerte Institutionalisierung des Dialogs mit NGOs und Interessengruppen diskutiert wurden. Es konnte aber bedauerlicherweise mit der Arbeitgeberseite keine Einigung erzielt werden."