Kinderrechtsexpertin der Volksanwaltschaft: Vortrag bei internationaler Tagung „MENSCHENRECHT –BÜRGERRECHT – KINDERRECHT“ in Graz

19. Juni 2015

Mag. Elke Sarto, Kinderrechtsexpertin und Juristin bei der Volksanwaltschaft, sprach zum Thema „Grundrechtsverletzungen in der Sozialarbeit und Sozialpädagogik“.

Die versierte Expertin berichtete aus dem Erfahrungen der Volksanwaltschaft, dass Menschenrechtsverletzungen im Bereich der Sozialen Arbeit von der breiten Öffentlichkeit kaum ernst genommen werden würden. Es herrsche allgemein die irrtümliche Auffassung, dass Menschenrechtsverletzungen in Österreich - wenn überhaupt - so nur durch die Justiz oder die Exekutive vorkommen könnten.

In ihrem Vortrag zeigte Mag. Sarto auf, dass gerade im Sozialbereich junger Menschen Eingriffe in Grund- und Menschenrechte besonders häufig zu kritisieren seien.

Nur wenn man die Rechte kenne und sich darüber bewusst sei, dass zwischen einem zulässigem und einem unzulässigen Eingriff nur ein schmaler Grat bestünde, könne man Grundrechtsverletzungen vermeiden. Solange man Vorfälle und Verhaltensweisen nicht beim Namen nenne, bagatellisiere und verharmlose, werde sich nichts verbessern, so Mag. Sarto. Gewalt in vielen Formen, Missbrauch und viele oft subtile Verletzungen der Menschenwürde prägen den Alltag von vielen schutzlosen Kindern und Jugendlichen in prekären Lebenssituationen.

Daher seien sehr konkret Fragen zu stellen und Antworten zu finden, etwa mit welchen Grundrechten ist man in der Sozialen Arbeit konfrontiert, was ist ein Eingriff, wodurch kann er gerechtfertigt sein und wann ist ein Eingriff unzulässig und damit eine Grundrechtsverletzung?

Anhand von Beispielen aus der Praxis schärfte der Vortrag die Sensibilität für „Menschenrechtsfallen“ in der Kinder- und Jugendhilfe. Außerdem warnte Mag. Elke Sarto vor potentiellen Menschenrechtsverletzungen, die durch Kürzungen und Einsparungen der Länder als Kinder- und Jugendhilfeträger entstehen würden.