Keine finanzielle Hilfe bei Magersucht?

30. März 2013

Keine finanzielle Hilfe für Magersüchtige?

Die 15-jährige Franziska leidet an Magersucht und depressiven Störungen und wird derzeit im Therapiezentrum „Weidenhof“  in Kärnten behandelt. Zuvor führten ambulante Behandlungen im Wilhelminenspital der Stadt Wien und im Krankenhaus Hietzing zu keiner nachhaltigen Besserung ihres Zustandes. Ihr Körpergewicht reduzierte sich bei einer Körpergröße von 173 cm auf 42 kg.

Das Wilhelminenspital befürwortete schließlich die Betreuung des Mädchens in dem Therapiezentrum Weidenhof, einer sozialpädagogisch-therapeutischen und psychotherapeutischen Wohngemeinschaft. Franziska befindet sich dort seit August 2012 in Behandlung. Ihr Zustand besserte sich auch bereits, für eine dauerhafte Heilung ist jedoch ein längerer Therapieaufenthalt notwendig. Der Aufenthalt kostet monatlich aber rund  4.600 Euro - Kosten mit denen die Eltern bislang größtenteils alleingelassen wurden.

Die zuständigen Krankenkassen (NÖGKK und BVA) lehnten eine Kostenübernahme ab, da das Therapiezentrum eine therapeutische und psychotherapeutische Wohngemeinschaft und keine Krankenanstalt sei. Die Behandlung dort kann nicht als Rehabilitations- oder Krankenhausaufenthalt gewertet werden, weshalb auch keine Leistungen übernommen werden können. Lediglich die NÖGKK leistet für die Psychotherapie einen monatlichen Kostenersatz von  250 Euro.

Auch von der Stadt Wien bekam die Familie keine finanzielle Hilfe. Das Amt für Jugend und Familie begründete ihre Ablehnung damit, dass es sich bei der Erkrankung von Franziska um keine Gefährdung im Sinne des Jugendwohlfahrtsgesetzes handle. Für ein gesundheitliches Problem seien die Krankenkassen zuständig. Ebenso lehnte der Fonds Soziales Wien eine Kostenübernahme im Rahmen der Behindertenhilfe ab, da die Leistung Vollbetreutes Wohnen grundsätzlich erst ab Volljährigkeit gefördert werde.

Volksanwalt Dr. Peter Kostelka kritisiert, dass sich die Krankenversicherungsträger hier ihrer Verantwortung entzogen hätten. „Die Krankenkassen hätten zumindest einen freiwilligen Kostenbeitrag als Maßnahme zur Festigung der Gesundheit, wie bei Kuraufenthalten, leisten können. Diese Möglichkeit zogen sie allerdings nicht in Betracht“, so Volksanwalt Kostelka.

Außerdem wäre die Stadt Wien als Träger der Jugendwohlfahrt jedenfalls verpflichtet, eine Unterstützung als Maßnahme der Jugendwohlfahrt zu leisten. Es ist die Aufgabe der Jugendwohlfahrt, die Familie bei der Erfüllung ihrer Aufgaben in der Erziehung Minderjähriger zu unterstützen. Das Jugendamt hätte daher im Rahmen einer freiwilligen Erziehungshilfe die Kosten des Aufenthaltes mitfinanzieren müssen. 

Die Eltern des Mädchens beklagen, von den verschiedenen Einrichtungen ständig im Kreis geschickt zu werden. Keine der Einrichtungen fühlt sich für die Finanzierung zuständig. „Eine Therapie im Weidenhof käme der Krankenkasse doch viel billiger als ein Spitalsaufenthalt“, so der Vater des erkrankten Mädchens.

Ein Abbruch der Therapie im Weidenhof würde eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes von Franziska bedeuten. Dem Mädchen müsse bei der Überwindung seiner Krankheit geholfen werden, fordert Volksanwalt Kostelka. „Die Familie hat Anspruch auf Hilfe. Ich werde deshalb zu einer Gesprächsrunde in meinem Büro laden, wo alle diese Einrichtungen an einem Tisch sitzen - mit der Aufgabe eine Lösung zu finden“, erklärt Volksanwalt Dr. Peter Kostelka.

Nachgefragt: Barrierefreie Bahnübergänge in Wolfsberg

Aus Sicherheitsgründen wurden die ungesicherten, alten Bahnübergänge in Wolfsberg (Kärnten) geschlossen und 2010 ein neuer Übergang mit Fußgängerrampe errichtet. Ein gültiger Gemeinderatsbeschluss mit der Unterschrift des früheren Bürgermeisters und die Zustimmung der ÖBB ermöglichten die Errichtung der Rampe, welche Kosten von 1,7 Millionen Euro verursachte.

Bei den Bewohnerinnen und Bewohnern von Wolfsberg sorgt der neue Bahnübergang allerdings für Unmut. Besonders für ältere, gebrechliche Menschen oder Personen mit Kinderwägen sei dieser zu lang und zu steil. Aufgrund einer Steigung von 11 Prozent sei er für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer praktisch unpassierbar.

Die Verantwortlichen der Gemeinde und der ÖBB diskutierten das Problem bereits in zwei vergangenen Bürgeranwaltssendungen. Im März 2012 sicherten die Verantwortlichen Lösungsvorschläge unter Einbindung der Bewohner und Bewohnerinnen zu. Nach zwei Gesprächsrunden im Herbst 2012 schien eine Lösung in Greifweite, dennoch kam es zu Verzögerungen bei der Umsetzung.

Inzwischen konkretisieren sich die Pläne: Eine Anrainerin stellte der Gemeinde eine Grundstücksfläche für den Bau einer Eisenbahnbrücke für FußgängerInnen und RadfahrerInnen zur Verfügung. Die Eisenbahnbehörde genehmigte nach einer Verhandlung am 14. Februar 2013 den Bau der Eisenbahnkreuzung. Ab Mitte April soll mit dem Bau des neuen, barrierefreien Übergangs begonnen werden.

„Es ist eine sehr positive Entwicklung. Denn der Bürgermeister sowie die ÖBB waren aktiv am Lösungsfindungsprozess beteiligt und haben die Bürgerinnen und Bürger von Wolfsberg in die Planung miteinbezogen. Der Bau des Übergangs wird in Kürze beginnen und soll noch vor Sommer fertiggestellt werden und dann auch für mobilitätseingeschränkte Personen benutzbar sein“,  so Volksanwalt Dr. Peter Kostelka in der Sendung.