Kein Zahnersatz für junge Mutter

12. April 2014

Die junge Steirerin leidet an Oligodontie, einer Erkrankung, die das Fehlen zweiter Zähne zur Folge hat. Insgesamt fehlen ihr zehn Zähne. Um die Lücken im Gebiss zu schließen ist ein permanenter Zahnersatz erforderlich – Kronen sollen die bestehenden Zähne umschließen, während Brücken die fehlenden ersetzen.

Die junge Frau hat bereits einen Kostenvoranschlag bei ihrem Zahnarzt eingeholt, gemäß diesem belaufen sich die Kosten für einen Zahnersatz auf €5.496.

Nach Anfrage bei der STGKK teilt diese mit, dass sie nur €1.475, also weniger als ein Drittel der Kosten, übernehmen wird. Auf Nachfrage der Volksanwaltschaft sicherte man der 25-Jährigen weitere €1.480 aus dem Unterstützungsfonds zu.

Für den restlichen Betrag in der Höhe von €2.541,30 muss die Weizerin, die gerade in Karenz ist, selbst aufkommen. Darüber hinaus muss sie den gesamten Betrag im Vorhinein leisten und kann die Kosten nachfolgend bei der STGKK einfordern. Dies ist ihr jedoch aufgrund der hohen Summe leider nicht möglich.

Im Studio der ORF-Sendung „Bürgeranwalt“ diskutierte Volksanwalt Dr. Günther Kräuter mit Prim. Dr. Feicht über die Möglichkeiten der Finanzierung. Die Volksanwaltschaft nicht nur die ungenügende finanzielle Hilfeleistung der STGKK, sondern auch die erforderliche Vorauszahlung durch die Patientin. Die Frau müsste einen Kredit aufnehmen, um die Kosten vorerst zu tragen. Erst im Nachhinein käme es zur Kostenerstattung.

Während der Sendung stellte der Vertreter der STGKK weitere Möglichkeiten der Finanzierung in Aussicht: Da die angeborene Nichtanlage von Zähnen nach der Landesgesetzgebung als Behinderung gilt, sei das Land Steiermark durch das Behindertengesetz leistungspflichtig. Laut Dr. Feicht könnten hier „zumindest 30 Prozent der Summe“ übernommen werden. Zudem wäre die Direktverrechnung zumindest für die Mittel aus dem Unterstützungsfonds im Wege einer Abtretungserklärung möglich.

Volksanwalt Dr. Günther Kräuter zeigte sich im Fall der jungen Steirerin erfreut, gibt jedoch abschließend zu bedenken, dass sich die Volksanwaltschaft, wie bereits im Bericht 2010 an den Nationalrat und Bundesrat festgehalten, eine bundeseinheitliche Lösung wünscht und hofft, dass der aktuelle Fall ein Anlass für eine bundesweite Regelung ist.

Nachgefragt: Sinnlose AMS-Kurse

Die Kritik an den Kursen des Arbeitsmarktservice (AMS) wurde laut, nachdem Volksanwalt Dr. Günther Kräuter sich den Beschwerden unzähliger Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer angenommen hatte.  In der ORF-Sendung Bürgeranwalt vom 22. Februar räumte der Vorstandsvorsitzende des AMS, Dr. Herbert Buchinger, ein strukturelles Problem ein und sah das größte Verbesserungspotenzial in der Kommunikation vor Beginn der AMS-Maßnahmen.

Das Einschreiten der Volksanwaltschaft zeigte Wirkung. So sicherte nunmehr AMS-Wien Landesgeschäftsführerin Mag.a Petra Draxl in der Sendung weitreichende Änderungen zu. So sollen die oft kritisierten Kurse "Rasch zum Job", "Neu starten" und "ACE – Aktivierung, Coaching, EDV" ausnahmslos gestrichen werden. Ab Herbst, wenn die Verträge mit den derzeitigen Kursanbietern abgelaufen sind, werden sowohl das Kursangebot reformiert als auch die Betreuung Arbeitssuchender individualisiert. Ergänzt wird dies mit einem neuen Akademikerzentrum, das insbesondere Arbeitslose mit Studienabschluss bei der Jobsuche unterstützen soll. Günther Kräuter zeigt sich erfreut, dass es der Volksanwaltschaft gelungen ist, in Wien Verbesserungen für Arbeitssuchende zu erreichen und appelliert an die anderen Bundesländer, sich diesen Reformen rasch anzuschließen.