KOSTELKA: MÜSSEN MIKROZENSUS FRAGEN BEANTWORTET WERDEN?

6. Juni 2011

Herr N.N. wandte sich im Zusammenhang mit seiner Befragung im Rahmen der Mikrozensuserhebung Beschwerde führend an die Volksanwaltschaft. Zentraler Punkt des Beschwerdevorbringens war, dass es keine Rechtsgrundlage dafür gibt, die dazu verpflichtet, die im Fragebogen für das Modul 2011 "Beschäftigung von Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen" enthaltenen Fragen zu beantworten.

 Die Volksanwaltschaft erkannte diese Beschwerde nach einer eingehenden Analyse der innerstaatlichen und unionsrechtlichen Rechtslage als berechtigt an und nahm im Zuge des Prüfverfahrens Kontakt mit der Statistik Austria auf.

 Der Generaldirektor der Statistik Austria reagierte umgehend und verfügte eine Änderung des Ankündigungsbriefes für die Durchführung der Erhebung des Mikrozensus, sodass aus diesem nunmehr klar hervorgeht, dass die Beantwortung der im Rahmen des Moduls 2011 "Beschäftigung von Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen" gestellten Fragen auf freiwilliger Basis erfolgt. Damit ist sichergestellt, dass die Erhebungen in gesetzeskonformer Weise erfolgen.