KOSTELKA: Mangelhafte Betreuung in einem Pensionisten-Wohnhaus

28. Juni 2011

Frau N.N. wandte sich mit dem Vorbringen der völlig unzureichenden Betreuung ihrer 101 Jahre alten Mutter im Pensionisten-Wohnhaus Augarten an die Volksanwaltschaft. Für die hoch betagte aber noch sehr rüstige Frau war ein Probewohnen für die Dauer eines Monats vereinbart worden, weil sich Frau N.N. selbst in diesem Zeitraum einer Knieoperation unterziehen musste.     

Unglücklicherweise kam ihre Mutter in der zweiten Woche in der Wohnung zu Sturz. Eine Aufnahme in den stationären Bereich des Pensionisten-Wohnhauses wurde allerdings abgelehnt, weil dies bei Probebewohnerinnen nicht vorgesehen sei. Die 101–jährige Frau wurde daher in das SMZ Ost überstellt, wo Prellungen und Blutergüsse, jedoch kein Bruch festgestellt wurden.

Seitens des Pensionisten-Wohnhauses wurde der verblüfften Tochter nach der Rückkehr aus dem SMZ-Ost in das Pensionisten-Wohnhaus mitgeteilt, dass das Probewohnen mit sofortiger Wirkung beendet werde, weil ihre Mutter nicht apartmentfähig und die Pflegestation für sie nicht zugänglich sei. Diese Vorgangsweise hatte zur Folge, dass die – nach ihrer Operation selbst rekonvaleszente – Frau N.N. ihre Mutter mit dem Taxi in ihre ungeheizte Wohnung bringen musste. Die 101-jährige Frau war an dem Tag des geschilderten Vorfalles seit den frühen Morgenstunden ohne Nahrung und hatte einen stundenlangen Aufenthalt in der Rettungsstation hinter sich. Trotzdem wurde sie von dem Pensionisten-Wohnhaus ohne vorhergehende Verköstigung entlassen – eine für Volksanwalt Kostelka völlig unverständliche, beinahe schon menschenverachtende Vorgangsweise. 

Auf Grund der Intervention der Volksanwaltschaft hat zu diesem Vorfall ein Gespräch zwischen der Tochter und der Geschäftsführerin des Kuratoriums der Wiener Pensionisten-Wohnhäuser stattgefunden, in dem ihr gegenüber das Bedauern hinsichtlich der Unannehmlichkeiten ausgedrückt wurde. In weiterer Folge wurde es auch ermöglicht, Probebewohnerinnen und Probebewohner in einem akuten Pflegefall in einem stationären Bereich des Pensionisten-Wohnhauses zu betreuen.

Erfreulicherweise konnte sich die betroffene Frau von dem geschilderten Vorfall zunächst wieder erholen. Einige Monate später ist sie dann allerdings verstorben.         

Der Volksanwaltschaft ist es aus zwingenden verfassungsrechtlichen Gründen in Ermangelung einer Prüfkompetenz in Bezug auf die Pensionisten-Wohnhäuser verwehrt, diesen Vorfall einer eingehenden Würdigung zu unterziehen. Dennoch betont Volksanwalt Kostelka mit aller Deutlichkeit, dass es eine Selbstverständlichkeit sein muss, dass hoch betagte Menschen in Pensionisten-Wohnhäusern in jeder Situation mit Würde und Respekt behandelt werden.