Jugendwohlfahrt

19. Juli 2010

Zentrale Aufgabe der Jugendwohlfahrt ist, für den Schutz und das Wohl von Kindern und Jugendlichen zu sorgen. Dies kann auf vielfältige Weise geschehen.

Wird bekannt, dass Minderjährige seelisch, körperlich oder sexuell misshandelt werden, verwahrlost sind oder aus anderen Gründen gefährdet erscheinen, müssen Erhebungen erfolgen. Dabei tritt das Jugendamt mit Bezugspersonen aber auch den Kindern und Jugendlichen in Kontakt. Sobald geklärt ist, ob und welche Probleme es gibt, wird besprochen, was getan werden kann und muss, diese alters- und bedürfnisgerecht zu erziehen und zu fördern. Verfügungen über die Obsorge können vom Jugendamt bei Gericht beantragt werden, wenn Vereinbarungen mit den Eltern nicht getroffen oder deren Einhaltung nicht gesichert werden kann.

Ist ein Zuwarten auf eine Gerichtsentscheidung nicht möglich, weil Gefahr im Verzug besteht, muss das Jugendamt Sofortmaßnahmen treffen, sich innerhalb von 8 Tagen an das Pflegschaftsgericht wenden und begründen, warum es so vorgegangen ist. In solchen Fällen ist das Jugendamt bis zur Entscheidung des Gerichts mit der Obsorge betraut und bestimmt vorläufig, wo bzw. durch wen Kinder und Jugendliche zwischenzeitig betreut werden.

So kann die Volksanwaltschaft helfen

Alle Schritte, die das Jugendamt eigenverantwortlich gesetzt hat oder notwendige Vorkehrungen, die unterlassen wurden, können von der Volksanwaltschaft überprüft werden. Auch wer meint, vom Jugendamt als Minderjähriger oder Angehöriger nicht genügend Unterstützung zu erhalten, kann sich an uns wenden. Die Volksanwaltschaft hat umfassende Akteneinsicht. Dies ermöglicht eine Beurteilung, ob Erziehungshilfe, die Unterbringung in Krisenzentren, bei Verwandten oder bei Pflegeeltern notwendig war oder noch notwendig ist. Wir können auch der Frage nachgehen, was ein Jugendamt getan hat oder tun könnte, um Minderjährige zu schützen, Besuchskontakte zu ermöglichen, oder Unterhaltszahlungen zu erwirken.

Urteile und Beschlüsse von Gerichten kann die Volksanwaltschaft nicht prüfen. Wir können Sie in einem gerichtlichen Verfahren auch nicht anwaltlich vertreten.

Nähere Informationen finden Sie im Infofolder Jugendwohlfahrt.