Internationaler Tag zur Unterstützung der Folteropfer –Volksanwaltschaft übermittelt NPM-Bericht

26. Juni 2015

Seit 1. Juli 2012 sorgen die Volksanwaltschaft und die von ihr eingesetzten Kommissionen als Nationaler Präventionsmechanismus (NPM) präventiv für die Einhaltung und Umsetzung zweier bedeutender UN-Menschenrechtsverträge: das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (OPCAT) und die UN-Behindertenrechtskonvention (CRPD).

Der Bericht beschreibt die bisherigen Aktivitäten in Bezug auf das vorbeugende Menschenrechts-Monitoring und liefert Informationen zu den Tätigkeiten und Ergebnissen aus der Berichtsperiode. Seit 2012 besuchten die Kommissionen der Volksanwaltschaft als NPM rund 1200 Einrichtungen in Österreich. Dabei handelte es sich um öffentliche und private Einrichtungen, in denen Menschen einer Freiheitsentziehung ausgesetzt sind oder Menschen mit Behinderung betreut werden. Ebenso beobachteten die Kommissionen Polizeieinsätze. Der Menschenrechtsbeirat, der eine beratende Funktion ausübt, leistete dabei wertvolle Unterstützung.