Infos zum Studienrecht

12. Juli 2010

Probleme bei der Zulassung zum Studium oder mit der  Vorschreibung von Studienbeiträgen? Volksanwältin Stoisits hilft.

Das Universitätsgesetz regelt die Aufgaben sowie die Rechte und Pflichten der Studierenden.

Das Gesetz räumt dabei den Universitäten eine weitgehende Autonomie ein. So können diese die erforderlichen näheren Vorschriften im Rahmen der Gesetze in einer Satzung selbst erlassen.

Anknüpfungspunkte für ein Tätigwerden der Volksanwaltschaft finden sich insbesondere im Zusammenhang mit behördlichen Verfahren (z.B. Zulassung zum Studium, Anerkennung von Prüfungen, Verleihung akademischer Grade, Vorschreibung von Studienbeiträgen etc.).

Keine direkte Prüfkompetenz kommt der Volksanwaltschaft hingegen in den Bereichen zu, in denen die Universitäten wie private Einrichtungen handeln, wie z.B. beim Abschluss von Verträgen oder bei der Aufnahme von Personal. Auch auf die konkrete Gestaltung der Forschung und Lehre kann die Volksanwaltschaft keinen Einfluss nehmen.

In jenen Bereichen, in denen die Volksanwaltschaft die Universitäten nicht direkt prüfen kann, unterliegen diese der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung. Die Handhabung des Aufsichtsrechts kann von der Volksanwaltschaft geprüft werden.

 

Für eine Überprüfung Ihrer Beschwerde benötigt die Volksanwaltschaft: 

• Daten des/der Betroffenen: Name, Adresse, Telefonnummer

• Angaben zum betriebenen Studium bzw. zur beantragten Förderung

• Matrikelnummer

• Mit der Behörde geführter Schriftverkehr bzw. vorliegende Bescheide

 

Die Bearbeitung Ihrer Beschwerde bei der Volksanwaltschaft ist kostenlos.

Wenn Sie nicht selbst betroffen sind, sollte sich der/die Betroffene an die Volksanwaltschaft wenden oder Ihnen eine formlose Vollmacht ausstellen.

Wenn der Verfassungs- oder Verwaltungsgerichtshof inhaltlich entschieden hat, kann die Volksanwaltschaft keine Überprüfung mehr vornehmen. 

 

(Foto: Copyright Universität Wien)