Informationsdefizit bei Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

23. Jänner 2015

Die Volksanwaltschaft ist laufend mit Beschwerden konfrontiert, die von Problemen mit Sachwalterschaft, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung handeln. Die Beschwerden werden von Betroffenen oder deren Angehörigen, aber auch von Einrichtungen und der Verwaltung geäußert, berichtete Volksanwältin Gertrude Brinek bei der heutigen Sitzung der parlamentarischen Enquete-Kommission „Würde am Ende des Lebens“. Um in Würde am Ende des Lebens ankommen zu können, sei Aufklärung und Information der Bevölkerung absolut notwendig. Volksanwältin Brinek fordert für die bestehenden Instrumente Vereinfachungen und Kostenreduktion sowie die Einbettung der Patientenverfügung in die Vorsorgevollmacht – ein kostengünstigeres und niederschwelliges Gesamtpaket, das für Betroffene einfacher zugänglich gemacht wird.

Dass nur zwei Prozent der in Österreich lebenden Personen eine Vorsorgevollmacht und vier Prozent eine Patientenverfügung abgeschlossen hätten, sei nicht befriedigend. Volksanwältin Brinek sieht die vorhandenen rechtlichen Möglichkeiten nicht ausreichend ausgeschöpft und ortet ein massives Informationsdefizit: „Was bedeutet eine Patientenverfügung, was eine Vorsorgevollmacht? Welche konkreten Auswirkungen hat es, eine Sachwalterin bzw. einen Sachwalter zu haben? Wer berät mich verlässlich? Wie soll ich das bezahlen? - diese Fragen der Bürgerinnen und Bürger müssen klar beantwortet werden.“

Mit den genannten rechtlichen Möglichkeiten sei die Hoffnung verbunden, bis zuletzt selbstbestimmt leben zu können. "Diese Hoffnung muss in die gesetzlichen Rahmenbedingungen einfließen und somit zur gelebten Realität werden", so Brinek abschließend.