Grundstückstausch: Zufahrt nur mehr mit Zustimmung

9. Februar 2013

Seit Jahrzehnten erfolgt die Zufahrt zum Grundstück der betroffenen Familie aus Niederösterreich über einen schmalen Streifen von Gemeindegrund - früher mit Traktoren, dann mit PKW.

Nun schloss die Gemeinde Matzen-Raggendorf mit  der Nachbarin einen Tauschvertrag und plötzlich war dieses Zufahrtsrecht in Vergessenheit geraten. Im Vertrag garantiert die Gemeinde der Nachbarin die Lastenfreiheit. Durchaus bemerkenswert ist auch, dass die Gemeinde 120m 2 gegen 3 m 2 eingetauscht hat.  Die Reaktion der Gemeinde auf die Beschwerde von Frau Blaha: Eine „eingehende Diskussion“ im Gemeindevorstand führt zu dem Ergebnis, dass der Tausch ordnungsgemäß erfolgt sei und die Betroffene einen Zivilprozess gegen die Nachbarin führen soll!

Rechtlich ist für die Volksanwaltschaft die Sache klar: Unsere Beschwerdeführerin hat ein Servitut ersessen, das auch zu berücksichtigen ist, wenn es nicht im Grundbuch eingetragen war. Es ist jetzt Aufgabe der Gemeinde, die entsprechenden Maßnahmen zu setzen. Volksanwältin Brinek dazu: „Aus meiner Sicht gibt es zwei Lösungsmöglichkeiten: Entweder die Gemeinde übernimmt einen erheblichen Teil der Kosten für ein Einfahrtstor auf der Kalvarienberggasse, oder sie einigt sich mit der Nachbarin auf die Eintragung eines Servituts für Frau Blaha.“

Vertreterinnen oder Vertreter der Gemeinde nahmen nicht an der Studiodiskussion teil. Die Gemeinde kündigte allerdings an, dass sich der Gemeindevorstand nochmals mit dieser Angelegenheit befassen wird.

Die Sendung kann auch eine Woche nach Ausstrahlung in der ORF TVTHEK abgerufen werden.